Wird die Moschee auf den Fildern abgerissen? Foto: Natalie Kanter
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen möchte das Oberaichener Grundstück samt Gebetshaus zügig veräußern. Eine kirchliche Nutzung soll künftig ausgeschlossen sein.
Nach langem Ringen um den Weiterbau der Moschee auf den Fildern will die Stadtverwaltung nun das Grundstück an der Wilhelm-Haas-Straße in Oberaichen samt des nicht ganz fertig gebauten Gebetshauses verkaufen. Die Immobilie soll im Rahmen einer Konzeptvergabe den Eigentümer wechseln. „Es gab verschiedene Gespräche mit potenziellen Interessenten, die sich kreative Lösungen auf dem Grundstück vorstellen können“, sagt Oberbürgermeister Otto Ruppaner. Dazu gehöre auch die Idee eines Ärztehauses. Auch ein Gebot für ein Erbbaurecht wäre möglich. „Da das Recht bereits im Grundbuch besteht, möchten wir diese Alternative gerne mit anbieten“, erklärt er.
„Vorrangiges Ziel ist ein zügiger Verkauf des Grundstücks mit Abbruch des Bauwerks und anschließender Neubebauung oder alternativ auch ein Umbau“, heißt es in einem Papier der Stadt. Und das obwohl die Bauherren – also der Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) und sein Kölner Dachverband VIKZ – sich gegen einen Abriss ausgesprochen haben. VKBI-Chef Muhammet Güçlü hatte Ende September gesagt: „Ein Abriss der Moschee, wie sich das die Stadt vorstellt, kommt für uns nicht in Frage.“ Die Abriss-Thematik könne auch erst dann behandelt werden, wenn der Punkt mit dem Verwendungsersatz geklärt ist. Einen Austausch zwischen der Verwaltungsspitze und dem muslimischen Verein hat es in jüngster Zeit nicht mehr gegeben, bestätigt er. Zu den neuesten Entwicklungen sagt er: „Mir fehlen die Worte.“
Zur Erinnerung: Der muslimische Verein hatte das Grundstück von der Stadt erbgepachtet, um dort eine Moschee zu errichten. Nachdem es ihm nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertigzustellen, hatte die Stadt den Heimfall ausgesprochen. Mehrere Gerichte gaben der Kommune recht: Der Verein und sein Kölner Dachverband mussten den Moscheebaugrund an die Stadt zurückgeben, ihr das Erbbaurecht zurückübertragen. Allerdings muss die Kommune die Muslime für den Bau der Moschee entschädigen, urteilten die Richter.
Das Gebetshaus gehört mittlerweile der Stadt. „Deshalb obliegt es allein der Stadt, über die Vermarktung der Immobilie zu entscheiden“, betont Ruppaner.
Muslime sollten die Moschee in Oberaichen auf eigene Kosten abreißen
Ende Juli hatte der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen grünes Licht für den Abriss der Moschee im Oberaichener Gewerbegebiet gegeben. Die Muslime wurden aufgefordert, bis Ende des Jahres das Gebetshaus auf eigene Kosten abreißen zu lassen. „Inzwischen steht fest, dass die Rückbauverpflichtung weder anerkannt noch fristgerecht ausgeführt wird“, argumentiert die Stadtverwaltung. Und: „Nachdem die Stadt keine Verwendung für das Bauwerk hat, soll die Immobilie nun öffentlich zum Verkauf angeboten werden.“
Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei rund 1,5 Millionen Euro. Die Stadt beruft sich dabei auf ein von der Dekra erstelltes Gutachten. Eine künftige Nutzung der Immobilie für kirchliche Zwecke will sie ausschließen, indem der Bebauungsplan geändert wird. „Das Ziel der Stadt war von Beginn an, eine dauerhafte Baustelle auf dem Grundstück zu vermeiden“, sagt der Oberbürgermeister. Deshalb sei eine Baufertigstellungsfrist vereinbart worden. „Durch den Rechtsstreit konnte das Grundstück über viele Jahre hinweg nicht wie ursprünglich geplant genutzt werden. Deshalb ist es nun an der Zeit, das Grundstück zu vermarkten und einer neuen Nutzung zuzuführen.“
Der Technische Ausschuss hat am Dienstagabend grünes Licht gegeben. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Abriss des Gebäudes. Im öffentlichen Teil der Sitzung ging der Punkt ohne große Aussprache durch. Im nicht-öffentlichen Teil soll dazu heftig diskutiert worden sein. Der endgültige Beschluss wird am kommenden Dienstag, 25. November, im Gemeinderat fallen.