Das Landgericht Mönchengladbach befasst sich heute mit einem ungewöhnlichen Konflikt zwischen zwei katholischen Geistlichen. Ein Pfarrer aus Krefeld ist wegen Körperverletzung oder versuchter Körperverletzung angeklagt, weil er einen Diakon mehrfach erschreckt haben soll.
Der Geschädigte soll laut dem Gericht an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Erschrecken könne bei ihm zu Panik oder Krämpfen führen. Dies soll der Pfarrer gewusst und den Diakon trotzdem bei drei Gelegenheiten erschreckt haben. Der Diakon erlitt laut Staatsanwaltschaft in der Folge einen Tremor, Einschränkungen an Sichtfeld und Sprache. (kna)