Eine Frau wischt mit einem Tuch ein Fensterbrett

Stand: 21.11.2025 10:14 Uhr

Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt zum 1. Januar von 556 Euro auf 603 Euro. Grund ist die Kopplung an den Mindestlohn. Fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte werden davon profitieren.

Minijobber werden ab dem kommenden Jahr mehr Geld verdienen dürfen. Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor.

Derzeit liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze noch bei 556 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Mindestlohnerhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Der Mindestlohn wird Anfang kommenden Jahres von 12,82 auf 13,90 Euro steigen. Im Jahr 2027 wird eine weitere Aufstockung auf 14,60 Euro geben. Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen.

Die meisten jobben im Handel

Fast sieben Millionen Minijobber werden von der Erhöhung profitieren, so viele waren Ende vergangenen Jahres gemeldet. Davon arbeiteten rund 6,7 Millionen in verschiedenen Gewerbeberufen, die meisten im Handel und in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Im Gastgewerbe sind 890.000 Minijobber tätig, bei Privathaushalten arbeiteten gut 260.000.

Minijobs ermöglichen einen flexiblen Verdienst, ohne dass sämtliche Steuern und Sozialbeiträge wie bei regulären Jobs anfallen. Sie sind besonders bei Studierenden, Rentnern und Berufstätigen beliebt, die flexibel dazuverdienen möchten.

Für die Beurteilung, ob ein Minijob vorliegt, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausschlaggebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung nächstes Jahr 603 Euro nicht übersteigen. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei maximal 7.236 Euro.