Die beiden Männer des Augsburger Ordnungsamtes mischten sich an jenem Augustabend 2024 inkognito unter die rund 100 Gäste einer Party im Innenhof des Künstlerhauses „Schöne Felder“. Wie verdeckte Ermittler stellten sie sich in die Schlange der Feiernden, um an einer Bar in einer Garage ein Getränk zu ergattern. Gegen eine Spende von zwei oder drei Euro – man bezahlte per Karte – orderten die Ordnungsmänner eine Flasche Bier. „Die haben wir natürlich nicht ausgetrunken, sondern dann gleich zurückgegeben“, beteuert einer die Männer jetzt als Zeuge im Gerichtssaal.
Und er ist überzeugt, dass Stadträtin Lisa McQueen die Veranstalterin des Künstlerfestes war. Sie soll – wie berichtet – ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, weil sie die Party nicht angemeldet und damit „unerlaubt eine Schankwirtschaft betrieben“ habe. Der Prozess um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gaststättengesetz vor Richterin Simone Nißl endet allerdings auch in der zweiten Runde ohne Ergebnis.
Wie berichtet, hatten sich an jenem lauen Sommerabend Nachbarn über die laute Musik beschwert, die – so schildert es der Mitarbeiter des Ordnungsamtes – „bis in die Maximilianstraße zu hören war“. Eine Nachfrage im Publikum, wer denn „verantwortlich sei“, führte zu Lisa McQueen, Vorsitzende des Künstlervereins „Schöne Felder“ und Hauptmieterin des Gebäudes. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sagt, er habe McQueen gefragt, ob sie die Verantwortliche sei. „Und sie hat Ja gesagt“, beteuert der Zeuge.
Prozess in Augsburg: Stadträtin Lisa McQueen geht gegen Bußgeld vor
Sie habe dann auch dafür gesorgt, dass die Musik abgestellt und die Party zügig beendet worden sei. „Ja“, bestätigt die Stadträtin, die gegen das Bußgeld mit ihrem Anwalt Marco Müller vorgeht, natürlich habe sie dafür gesorgt, dass die Musik eingestellt werde. „Ich bin ja die Hauptmieterin und ich wollte keine Probleme mit meinen Nachbarn haben“. Aber Veranstalterin des „Tags der offenen Tür“ sei sie in keinem Fall gewesen.
In der ersten Prozessrunde hatte Anwalt Müller einen Musiker, 44, als Zeugen benannt, der die Sommerparty organisiert habe. Der erscheint jetzt auch vor Gericht. Richterin Nißl belehrt ihn, dass ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe, falls er sich selbst belasten müsse. Dies gelte auch bei einer Ordnungswidrigkeit. Nach kurzem Überlegen sagt der Musiker, er verweigere die Aussage. Am Ende der Verhandlung stellt Anwalt Müller weitere Beweisanträge. So soll der Ehemann seiner Mandantin, der bekannte Augsburger Blumenmaler Bernhard McQueen, als Zeuge aussagen. Und eine Mitarbeiterin des Vereins. Sie soll bezeugen, dass ausschließlich der 44-Jährige Musiker die Party organisiert hat, der die Aussage verweigerte. Der Prozess wird am 4. Dezember fortgesetzt.
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Klaus Utzni
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