Berlin – Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben mit einem Urteil Abschiebungen noch schwieriger gemacht! Jetzt reagiert die Bundespolizeigewerkschaft – und fordert drastische Maßnahmen von der Politik.

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Was war passiert? Das Verfassungsgericht hatte einem Asylbewerber recht gegeben. Für die Durchsuchung der Unterkunft eines Menschen, der abgeschoben werden soll, braucht die Polizei zwingend eine richterliche Anordnung.

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem September 2019. Der Asylantrag eines Flüchtlings aus dem westafrikanischen Guinea war abgelehnt worden, der Mann sollte nach Italien abgeschoben werden. Als die Polizei an seiner Zimmertür in einem Wohnheim in Berlin klopfte, öffnete niemand. Die Beamten brachen die Tür letztlich gewaltsam mit einer Ramme auf. Das hätten die Polizisten ohne Richter-Anordnung aber nicht tun dürfen. Entscheidend war demnach, dass die Polizisten nicht wussten, ob der Mann überhaupt in dem Zimmer anwesend war (Az. 2 BvR 460/25).

Die Richter wollen keine Durchsuchungen in Heimen ohne Gerichtsbeschlüsse

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Asylbewerber recht

Foto: Uli Deck/dpa

Was nun? Manuel Ostermann (35), Vize-Chef der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), sagt BILD: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war erwartbar. Das eigentliche Problem liegt selbstverständlich nicht beim Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern darin, dass sich über 50.000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen frei im Bundesgebiet aufhalten.“

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Ostermann fordert jetzt „Abschiebezentren“. Ostermann zu BILD: „Wir brauchen dringend Ausreisegewahrsamszentren, in denen Betroffene nach richterlicher Anordnung untergebracht werden können. So können Behörden jederzeit auf sie zugreifen, ohne weitere richterliche Beschlüsse, und die Ausreise unmittelbar vollziehen.“

Polizei-Gewerkschaftler Manuel Ostermann (35) fordert nach dem Urteil schnelle Konsequenzen

Polizei-Gewerkschaftler Manuel Ostermann (35) fordert nach dem Urteil schnelle Konsequenzen

Foto: WELT TV

Außerdem fordert Ostermann deutlich mehr Härte im Umgang mit Ausreisepflichtigen. Er zu BILD: „Bund und Länder müssen schnellstmöglich die nötige Infrastruktur schaffen – entbürokratisiert, abgestimmt und funktional. Ebenso ist die Umsetzung des OVG-Urteils zu ‚Bett, Brot, Seife‘ unerlässlich!“

Abgelehnte Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollten spätestens dann nur noch Sachleistungen bekommen, so Ostermann weiter: „Wir brauchen endlich Einigkeit und konsequente Anpassungen der Verfahren, sonst bleibt am Ende jede angekündigte Abschiebeoffensive ein leeres Versprechen.“