Münster (Nordrhein-Westfalen) – Es ist ein Schlag ins Gesicht der in Deutschland lebenden Juden: Ein Gericht erlaubt es Antisemiten bei Demos erstmals, das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat per Eilbeschluss ein Verbot des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben. Es ging dabei um eine am Samstag in Düsseldorf geplante propalästinensische Demo und die Auflagen gegen die Teilnehmer. Angemeldet waren mehr als 5000 Menschen.
Polizei hatte Anti-Israel-Slogans verboten
Die Polizei hatte dem Veranstalter verboten, das Existenzrecht des Staates Israel während der Versammlung zu leugnen. Außerdem durften die im Versammlungs-Motto genannten Parolen „From the river to the sea“, „There is only one state – Palestine 48“ und „Yalla, yalla, Intifada“ nur einmal zu Beginn der Veranstaltung verlesen, danach aber nicht mehr verwendet werden.
In der Begründung zur Entscheidung des OVG hieß es: „Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen, verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand.“
Gericht sieht Meinungsfreiheit verletzt
Eine „kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels und die Forderung nach einer friedlich zu vollziehenden Veränderung bestehender Verhältnisse“ seien hingegen durch das Recht der Meinungsfreiheit geschützt.
Anders verhalte es sich allerdings bei den weiteren Parolen. „Yalla, yalla, Intifada“ bleibe bei der Demo in Düsseldorf weiterhin auf dem Index, da dies „als Sympathiebekundung für die durch radikale Palästinenser verübten Gewalttaten“ verstanden werden könne.
„Palestine 48“ darf skandiert werden
Auch „From the river to the sea“ bleibe verboten, weil es sich um eine Parole der terroristischen Palästinenserorganisation Hamas handele.
Das Verbot von „There is only one state – Palestine 48“ wurde hingegen aufgehoben. Obwohl der Slogan eine Auslöschung Israels, das 1948 aus den Trümmern des Holocausts gegründet wurde, fordert.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei nicht anfechtbar.