Geht es bei einer Veranstaltung um den Kampf gegen die AfD oder Kampf gegen Rechtsextremismus? Das ist auch für Christian Bickenbach, Professor für öffentliches Recht an der Universität Potsdam, entscheidend. Denn Universitäten müssten als öffentliche Einrichtungen zwar parteipolitisch neutral sein, nicht aber in Bezug auf Werte.
Wenn sich eine Veranstaltung direkt gegen eine Partei richte, sei das problematisch. Dabei spiele auch die momentane Einstufung durch den Bundesverfassungsschutz keine Rolle. Der stufte die AfD-Bundespartei im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, wogegen die AfD klagt. Bis zu einem Urteil führt der Bundesverfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Solange eine Partei aber nicht verboten ist, falle sie unter das Neutralitätsgebot, betont Bickenbach. Wenn eine Veranstaltung hingegen nicht gegen eine Partei, sondern an Werten wie Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausgerichtet sei, habe man mehr Spielraum.
Das in der Praxis zu entscheiden, sei für die Hochschulen ein Dilemma. Das sehe man auch daran, dass die Veranstaltung der „Studis gegen Rechts“ an der FU und HU verboten wurde und an der TU stattfinden durfte. „Das ist immer eine Gratwanderung“, sagt Bickenbach. Im Falle der „Studis der Rechts“ hält der Jurist beide Beurteilungen für vertretbar.