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Mit der Zustimmung aller Bundesländer ist der Weg für den neuen Reformstaatsvertrag geebnet. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk drohen nun erhebliche Einschnitte.

München – Der Brandenburger Landtag hat den Weg für die größte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Jahrzehnten freigemacht. Das Landesparlament stimmte am Mittwoch mit 45 zu 39 Stimmen für den Reformstaatsvertrag – und ist damit das 16. und letzte Bundesland, das sich für das Vorhaben entschieden hat. Damit kann die umfassende Neuausrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 1. Dezember in Kraft treten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. (Symbolfoto)Das Öffentlich Rechtliche steht vor einer großen Reform – und soll erhebliche Kosten einsparen. © IMAGO/Udo Herrmann

Die Reform bringt für Millionen von Haushalten in Deutschland spürbare Veränderungen mit sich. Das Herzstück der Neuerungen ist eine drastische Reduzierung des Programmangebots: Die Zahl der Spartenprogramme wird nahezu halbiert, die Hörfunkprogramme von 70 auf 53 reduziert. Besonders betroffen sind die Informations- und Bildungskanäle: Die vier bisherigen Sender Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info sollen zu nur noch zwei gemeinsamen Angeboten zusammengefasst werden. Auch die Kultur- und Unterhaltungskanäle Arte und 3sat sollen verschmelzen.

Grundlegende Reform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Beitragshöhe bleibt gleich

Was bedeutet die Reform für den Rundfunkbeitrag? Der bleibt bis Ende 2026 stabil bei 18,36 Euro monatlich. Die ursprünglich von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro wurde von den Ländern abgelehnt. Stattdessen sollen die Reformen Kosteneinsparungen bringen und den Finanzbedarf der Anstalten dämpfen.

Allerdings bleibt die Finanzierungsfrage langfristig ungeklärt – das Bundesverfassungsgericht muss noch über eine mögliche Beitragserhöhung entscheiden, nachdem ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Erst im Oktober ist auch ein neues Gesetz für den Rundfunkbeitrag in Kraft getreten.

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Bis 2033 sollen die verbleibenden Spartenprogramme sogar komplett in reine Online-Angebote überführt werden. Gleichzeitig werden die Online-Textangebote der Sender weiter eingeschränkt – Texte sind künftig nur noch „sendungsbezogen und in Ausnahmefällen“ erlaubt. Für Verbraucher bedeutet das weniger vielfältige lineare Fernseh- und Radioangebote, dafür aber eine stärkere Fokussierung auf digitale Plattformen und Mediatheken.

Die Reform ist umstritten: Während die Politik Effizienzgewinne verspricht, warnen Kritiker vor einer Schwächung der Programmvielfalt und befürchten, dass die Einsparungen die Qualität des öffentlich-rechtlichen Angebots beeinträchtigen könnten. Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, äußerte gegenüber deutschlandfunk.de deutliche Kritik an der Rundfunkreform. Sie erklärte: „Kulturangebote seien das einzige Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese müssen daher gestärkt und nicht verringert werden.“

Der Deutsche Musikrat, der die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland vertritt und weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur ist, warnt in seiner Stellungnahme davor, dass der Kernauftrag der Sender durch die Reform geschwächt werde. Besonders kritisch sieht Valentin die Kürzungen bei Kulturangeboten, da nicht jede Musikkultur sich über Konzerte und Medienverkäufe finanzieren könne. Genres wie Jazz seien auf die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angewiesen. Quellen: dpa, deutschlandfunk.de, eigene Recherche (bk)