Bundesregierung will EU-Gaspaket bis Sommer 2026 umsetzen
- Lesezeit: 3 Minuten
- Erstellt: 23. November 2025
Die Bundesregierung plant die zügige Umsetzung des – aus Richtlinie (EU) 2024/1788 und Verordnung (EU) 2024/1789 bestehenden – EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der regierungsinternen Abstimmung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2833) auf eine Kleine Anfrage (21/2282) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es werde der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zur parlamentarischen Sommerpause 2026 angestrebt.
In der Antwort heißt es:
Noch immer werden etwa die Hälfte unserer Heizungen mit fossilem Gas betrieben. Diese Abhängigkeit von Gasimporten hat gravierende Folgen für die nationale Sicherheit, das Klima und die Haushaltskosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig schreibt unsere nationale Klimapolitik vor, dass bis 2045 ein vollständiger Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme erfolgen muss. In gut 20 Jahren wird daher der Großteil der bestehenden Gasnetze nicht mehr benötigt. Lediglich dort, wo Industrieanwendungen nicht elektrifiziert werden können, ist eine Umrüstung auf grünen Wasserstoff oder der Weiterbetrieb mit Biomethan sinnvoll.
Trotzdem wurden im Jahr 2023 laut Angaben der Bundesnetzagentur noch über 500 Millionen Euro in den Ausbau von Gasverteilnetzen investiert.
Im Juni 2024 wurde die EU-Richtlinie 2024/1788, das sogenannte EU-Gaspaket, verabschiedet. Sie soll Gasnetzbetreibern einen schrittweisen, wirtschaftlich sinnvollen und geplanten Rückzug aus der Erdgasversorgung ermöglichen. Deutschland muss diese Richtlinie bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie laufe bis August 2026. Das sogenannte EU-Gaspaket sieht vor, Gasnetzbetreibern den Rückzug aus der Erdgasversorgung zu ermöglichen und zu erlauben. Mit dem EU-Gas- und Wasserstoff- Binnenmarktpaket sollen im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auch weitere energierechtliche Vorschriften umgesetzt werden, heißt es in der Antwort. Die jeweiligen Vorhaben hätten jedoch einen unterschiedlichen Verfahrensstand.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
EU-Schwerbehinderung Tag: Bundesregierung, EU, Gaspaket, Sommer, 2026, umsetzen, EUS, EUS-Nachrichten, Nachrichten, News, Behindertenpolitik, Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, Pflege, Schwerbehinderung, Behinderung, Gesundheit, Berichte, Informationen, Liveticker, Newsticker, Nachrichten-App, News-App, Medien, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Kultur, Literatur
EU-Schwerbehinderung Nachrichtenmagazin
EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.
Werbung unterstützt uns unsere journalistischen Inhalte anzubieten, zu finanzieren und zu verbessern.
Um diesen Artikel lesen zu können, müssen Sie der Werbung zustimmen.
Details zu Werbe- und Analyse-Trackern sowie zum jederzeit möglichen Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Privacy Center am Ende jeder Seite.
Impressum – Datenschutz – Nutzungsbedingungen
Werbeblocker aktiv !
EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.
Um diesen Inhalt lesen zu können, schalten sie
bitte den Werbeblocker ab!
HINWEIS: Wird die Seite ‚inPrivat‘ oder im ‚Inkonito‘ Modus aufgerufen, kann die Seite bei einigen Browsern nicht angezeigt werden.
Wenn sie die Werbung zulassen, unterstützen sie uns, auch in Zukunft unser Angebot kostenlos anbieten zu können.
Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Datenschutzeinstellung