Ein stiller Feiertag
Totensonntag: Was erlaubt ist – und was nicht
Aktualisiert am 23.11.2025 – 06:31 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Blick auf einen Friedhof (Symbolbild): Am Totensonntag wird den Verstorbenen gedacht. (Quelle: IMAGO/Jörg&Nicole Krauthöfer/imago)
Am Totensonntag gelten in Düsseldorf strenge Vorgaben für Veranstaltungen. Welche Aktivitäten konkret untersagt sind.
Totensonntag, ein Tag der Stille und des Gedenkens, fällt 2025 auf den 23. November. Doch was ist an diesem besonderen Tag in Düsseldorf eigentlich verboten – und warum?
Am Totensonntag, also dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent, heißt es von 5 Uhr morgens bis 18 Uhr nachmittags: Veranstaltungspläne überdenken. Denn sehr viele öffentliche Events sind verboten, um der Andacht und dem Gedenken an die Verstorbenen gerecht zu werden.
Das bedeutet konkret: Alle Arten von öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen wie laute Konzerte, ausgelassene Partys und auch Tanzveranstaltungen in Clubs oder Diskotheken sind an diesem Tag tabu. An stillen Feiertagen, wie auch Totensonntag, gilt Tanzverbot.
Auch sportliche Events stehen still. Fußballspiele, Turniere oder Pferderennen dürfen nicht stattfinden. Kleiner Tipp: Joggen oder ein Einzeltraining im Fitnessstudio sind erlaubt – solange es kein Eventcharakter ist und die Feierlaune draußen bleibt.
Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Versammlungen sind an diesem stillen Feiertag ebenfalls verboten. Zirkus, Volksfeste und Freizeitanlagen mit tänzerischen oder artistischen Darbietungen sind ebenso nicht erlaubt.
Privat sollte man Rücksicht nehmen und laute Feiern möglichst vermeiden, um die ruhige und respektvolle Atmosphäre des Totensonntags nicht zu stören. Der Totensonntag gibt Zeit für Stille, Besinnung und ehrendes Gedenken an die Verstorbenen.
