Feiertagsregelung

Tanzverbot am Totensonntag: Das sind die Regeln in Dresden

Aktualisiert am 23.11.2025 – 11:25 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Grab auf einem Friedhof (Archivbild): Am 23. November ist Totensonntag. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

Am Wochenende ist Totensonntag – in Dresden gelten dafür strenge Regeln. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Am Sonntag, dem 23. November, wird in Dresden – wie im gesamten Bundesgebiet – den Verstorbenen gedacht. Der Totensonntag zählt zu den sogenannten stillen Feiertagen, für die besondere Vorschriften gelten.

In Dresden schreibt das sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz vor, dass öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungsangebote, die dem ernsten Charakter des Tages widersprechen, zwischen 3 Uhr morgens und Mitternacht verboten sind. Auch laute Sportereignisse oder Auftritte in Spielhallen sind in diesem Zeitraum untersagt.

Diese Regelungen sollen dem stillen Gedenken am Totensonntag Rechnung tragen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können laut offiziellen Angaben mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Im bundesweiten Vergleich gehört Dresden damit zu den Städten mit besonders strengen Regelungen. In Berlin etwa gilt das Tanzverbot nur von 4 bis 21 Uhr.