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Segen und Fluch moderner Park-Technik liegen nah beieinander. Diese Erfahrung machte jetzt ein Autofahrer (89) in der AEZ-Tiefgarage in der Buchenau.
Fürstenfeldbruck – Hermann Seifert (89) kauft regelmäßig beim AEZ in der Buchenau ein. Seinen Wagen parkt er in der dafür vorgesehenen Tiefgarage. Diese ist seit einiger Zeit mit moderner Technik ausgestattet. Beim Ein- und beim Ausfahren wird das Kennzeichen des Wagens gescannt. So kann genau überwacht werden, wie lange ein Wagen in der Tiefgarage stand – und ob er die zulässige Höchstdauer überschritten hat. Soweit die Theorie. In der Praxis aber kam es jetzt zu einem Digital-Fehler.
Mit der Zahlungsaufforderung vor dem AEZ: Hermann Seifert wehrt sich gegen den Digital-Fehler. © Carmen VoxbrunnerPanne beim Park-Scanner im Supermarkt: Rentner wehrt sich gegen Geldstrafe
Denn das digitale System glaubt, dass Seifert seinen Wagen am 24. Oktober um 12.18 Uhr in der Garage abstellte und es bis zum 25. Oktober um 11.26 Uhr stehen ließ. Also einen ganzen Tag lang. Umgehend bekam er eine Zahlungsaufforderung. Er habe die zulässige Höchstparkdauer von drei Stunden überschritten, heißt es in dem Schreiben der Parkraum-Überwacher. Innerhalb von 14 Tagen müsse er daher 35 Euro Vertragsstrafe bezahlen. Der Verstoß sei bildlich dokumentiert, wird behauptet. Hat Hermann Seifert im AEZ etwa übernachtet? Nein, natürlich nicht.
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Vielmehr verließ der 89-Jährige die Tiefgarage bald nach dem Einkauf am 24. Oktober wieder. Er kann das auch genau beweisen. Denn er war mit dem Corpus Delicti – also seinem Wagen – nachweisbar an jenem Nachmittag um 15.15 Uhr beim Reifenwechseln in einem Autohaus in Fürstenfeldbruck. Übrigens zusammen mit seinem Sohn, der das auch bezeugt.
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Wie aber konnte es zu dem Fehler kommen? Tatsächlich war Hermann Seifert auch am 25. Oktober nochmal in der Tiefgarage. Wieder um einzukaufen – und wieder verließ er die Garage bald darauf. Möglicherweise also hat das System einmal vergessen, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren und einmal das Einfahren. In der Familie Seifert ärgert man sich, dass man wegen dieses Technik-Fehlers in die Mühle zwischen Zahlungsaufforderung und nötiger Gegenwehr gekommen ist.
Die Parkraum-Firma und das AEZ unterdessen reagierten sehr schnell auf eine entsprechende Tagblatt-Anfrage. Die Zahlungsaufforderung wurde umgehend zurückgenommen. In sehr seltenen Fällen und unter sehr unwahrscheinlichen Umständen könne ein solches Szenario auftreten, heißt es von Seiten der Überwachungsfirma. Sollten solche Fälle öfter vorkommen, müsse man darüber nachdenken, jede Einfahrt mit zwei statt mit einer Kamera zu überwachen.