Kiel (pm). Das Innenministerium Schleswig-Holstein empfiehlt allen Städten, Gemeinden und Kreisen im Land, sich aktiv am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beteiligen. Der Bund stellt im Rahmen des Bundesanteils des Sondervermögens – der sogenannten Sportmilliarde – im Jahr 2025 zunächst 333 Millionen Euro für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der kommunalen Sportinfrastruktur bereit.

Schon am 27.11.2025 und am 02.12.2025 finden digitale Informationsveranstaltungen zum Projektaufruf des Bundes statt. Innenministerin Magdalena Finke rät den Kommunen des Landes, „sich umfassend zu informieren, um punktgenau Mittel für die Sanierung unserer Sportstätten abrufen zu können“.

Kommunen können bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektskizzen für geeignete Sportstätten einreichen. Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt im Anschluss durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach der Entscheidung erhalten alle ausgewählten Kommunen die Aufforderung, einen förmlichen Zuwendungsantrag zu stellen. Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte – etwa an Sportvereine – ist möglich. Der Bund hat zudem umfangreiche FAQs zum Verfahren bereitgestellt.

Innenministerin Magdalena Finke sieht in den Bundesmitteln eine Chance für die kommunale Sportlandschaft in Schleswig-Holstein: „Mit der Sportmilliarde des Bundes können dringend notwendige Modernisierungen und Sanierungen an unseren Sportstätten in Schleswig-Holstein schneller umgesetzt werden. Als Innenministerium stehen wir den Kommunen beratend zur Seite, um diese Chance zu nutzen.“

Für die Sanierung und den Neubau von Schwimmsportstätten will das Land darüber hinaus 25 Millionen Euro zusätzlich einsetzen. Es ist geplant Bundes- und Landesmittel zu kombinieren, so die Ministerin. „Wir haben jetzt die Möglichkeit, bei der Sanierung unserer Sportstätten voranzukommen – die sollten wir unbedingt nutzen.“