Vereinigtes Königreich: Companies House ID-Verifizierung – WKO
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Neue Transparenzanforderung für alle Personen die eine britische Gesellschaft gründen, leiten oder besitzen
Lesedauer: 1 Minute
Mit 18. November 2025 tritt im Vereinigten Königreich ein neues Transparenzgesetz in Kraft, welches das britische Handelsregister Companies House sicherer machen und Identitätstäuschung vermeiden soll. Geplant ist eine verpflichtende Identitätsprüfung durch die Beantragung und Angabe eines ID-Check-Codes. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen und die Streichung der Gesellschaft aus dem Register.
Wer hat sich einer Identitätsprüfung zu unterziehen?
- Geschäftsführer (Directors) und Gesellschafter (Members) einer Limited Liability Partnership (LLP) müssen ab dem 18. November vor der Gründung einer neuen LLP ihre Identität bestätigen und einen ID-Check-Code beantragen. Dieser ID-Check-Code muss ihm Rahmen des Gründungsprozesses angegeben werden.
- Bereits bestehende Directors und Members einer LLP müssen ihre Identität bis zum nächsten Fälligkeitsdatum der jährlichen Bestätigungserklärung (Confirmation Statement) ihren ID-Check-Code beantragen lassen. Ohne ID-Check-Code kann das Confirmation Statement nicht eingereicht werden.
- Personen mit maßgeblicher Kontrolle (People with Significant Control – PSC) die nach dem 18. November 2025 eingetragen werden, müssen den bei der Registrierung erhaltenen ID-Check-Code binnen 14 Tagen nach ihrer Registrierung in einem separaten online Service einreichen, welcher erst mit 18. November von der britischen Regierung zur Verfügung gestellt wird.
- Für bereits bestehende PSCs gelten besondere Vorschriften: Nehmen diese auch die Rolle eines Directors ein, müssen sie ihren ID-Check-Code nur einmal beantragen aber für jede ausgeübte Rolle separat angeben – als Director im Zuge des Confirmation Statement und als PSC 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum des Confirmation Statement. Agiert eine Person nur als PSC, muss diese ihren ID-Check-Code binnen der ersten 14 Tage ihres Geburtsmonats angeben.
Ein vorzeitiger Identitätscheck ist bereits möglich, der erhaltene ID-Check-Code kann dann nach den einschlägigen Fristen verwendet werden.
Wie erhalte ich meinen ID-Check-Code?
Die Registrierung kann kostenlos entweder auf GOV.UK One Login oder über die GOV.UK App erfolgen.
Notwendig ist ein biometrischer Reisepass (unabhängig von der Nationalität) oder ein britischer Führerschein mit Lichtbildkarte.
Beachten Sie:
- Es ist sicherzustellen, dass die persönlichen Daten, die im Companies House hinterlegt sind mit den Reisepass- oder Führerscheindaten übereinstimmen, da eine korrekte Verknüpfung der Person sonst nicht möglich ist.
- Bei Abschluss der erfolgreichen Identitätsüberprüfung erhalten Sie einen ID-Verifizierungscode, der ausschließlich über den Bildschirm abrufbar ist und auf keine andere Weise (E-Mail oder Post) übermittelt wird. Dieser ist sofort zu notieren und sicher aufzubewahren.
Weitere Informationen zum Identitätscheck finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Das AußenwirtschaftsCenter London berät Sie gerne zu allen Fragen zum britischen Markt.
Stand: 06.11.2025
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