Die Videobeobachtung auf dem Duisburger Weihnachtsmarkt läuft jetzt. Der Start hatte sich zunächst verschoben. Ursprünglich sollten Videokameras an sechs verschiedenen Standorten entlang der Königstraße das Geschehen bereits am Freitag, 21. November, ab 17 Uhr beobachten (wir berichteten).

An sechs verschiedenen Standorten entlang der Königstraße sollen Videokameras das Geschehen auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg beobachten.

An sechs verschiedenen Standorten entlang der Königstraße sollen Videokameras das Geschehen auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg beobachten.
© Wiberny

Doch die Installation hat nach Angaben von Alexander Klomparend, Sprecher des Veranstalters Duisburg Kontor, länger gedauert als gedacht. „Dies lag unter anderem daran, dass dafür teilweise Hubsteiger zum Einsatz gekommen sind“, erklärt Klomparend. Ab Montag, 18 Uhr, lief das System dann.

Weihnachtsmarkt Duisburg: Start der Videoüberwachung verzögert sich

Bis zum Ende des Weihnachtsmarkts ist täglich von 17 bis 7 Uhr eine Video-Live-Beobachtung vorgesehen. Die Pape & Grunau Security und VIP-Services GmbH ist dafür beauftragt worden. Das neue Instrument soll die Sicherheit erhöhen sowie der Prävention und schnellen Reaktion dienen. In erster Linie werden in einem Leitstand, einem eingezäunten Container auf dem Averdunkplatz, Besucherströme über mehrere Monitore beobachtet.

In erster Linie werden in einem Leitstand, einem eingezäunten Container auf dem Averdunkplatz, Besucherströme auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg über mehrere Monitore beobachtet.

In erster Linie werden in einem Leitstand, einem eingezäunten Container auf dem Averdunkplatz, Besucherströme auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg über mehrere Monitore beobachtet.
© Wiberny

Aufzeichnungen sind laut Duisburg Kontor nur in absoluten Ausnahmefällen und bei konkreter Gefahr zulässig (wir berichteten). Dies wäre bei dem Verdacht einer Straftat wie Körperverletzung, Diebstahl, Raub oder Vandalismus, dem Verdacht einer Ordnungswidrigkeit und dem Verdacht eines Angriffs auf den Weihnachtsmarkt, etwa bei einem Terroranschlag, der Fall.

„Erweist sich der zunächst begründete Verdacht als Fehlalarm, wird die Aufzeichnung umgehend gelöscht“, betont Klomparend. „Bestätigt sich der Verdacht bei der Auswertung, werden die Daten gespeichert beziehungsweise an die Polizei übermittelt, um straf- und zivilrechtliche Ansprüche zu wahren.“