„Unrechtmäßige Ausübung exekutiver Macht“
Trump scheitert vor Gericht gleich doppelt
Aktualisiert am 24.11.2025 – 23:45 UhrLesedauer: 3 Min.
Donald Trump musste vor einem Bundesgericht mal wieder eine Niederlage einstecken. Doch er wird wahrscheinlich weiter klagen. (Quelle: Annabelle Gordon/Reuters)
James Comey hatte die Russland-Verbindungen von Donald Trump untersucht. Doch mit seiner Klage gegen den Ex-FBI-Chef kommt der US-Präsident nicht durch.
Eine US-Bundesrichterin hat die Klage gegen Ex-FBI-Chef Comey abgewiesen. Auch eine Klage gegen Letitia James, die frühere Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York wies die Richterin zurück. Die Fälle können aber mit einer neuen Anklage wieder aufgerollt werden.
Der frühere FBI-Chef Comey hatte 2017 zur Einmischung Russlands in Trumps ersten Präsidentschaftswahlkampf ermittelt und war daraufhin von dem Republikaner entlassen worden. Die New Yorker Generalstaatsanwältin James steht hinter einem Betrugsverfahren gegen Trump wegen aufgeblähter Vermögenswerte.
Die Anklage warf Comey unter anderem Falschaussage vor dem Kongress vor und James Bankbetrug. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. US-Präsident Donald Trump hatte sein Justizministerium angewiesen, Klagen gegen Comey und James zu erheben. Kritiker halten die Verfahren für politisch motiviert.
Richterin Cameron McGowan Currie begründete ihre Entscheidung damit, dass Trump die Klageführerin Lindsey Halligan unrechtmäßig als Generalstaatsanwältin im Bezirk Ost-Virginia eingesetzt habe. Alle von Halligans Entscheidungen seien daher als „unrechtmäßige Ausübung exekutiver Macht“ anzusehen und damit außer Acht zu lassen, zitierte CNN aus einer schriftlichen Stellungnahme von Richterin McGowan Currie vom Montag. Die US-Regierung hat bislang nicht auf die Abweisung der Klagen reagiert.
Trump hatte Staatsanwältin Lindsey Halligan kommissarisch eingesetzt. Ihr Vorgänger war zu der Entscheidung gekommen, dass die vorgelegten Beweise im Fall Comey nicht für eine Anklage reichten, wie die „Washington Post“ berichtete. Er sei daraufhin von der Trump-Regierung aus dem Amt gedrängt worden. Halligan war vor ihrer Ernennung Mitarbeiterin des Weißen Hauses und persönliche Anwältin von Trump.
In der Anklage gegen Letitia James ging es um den Vorwurf des Bankbetrugs, weil James bei einem Hauskauf im Jahr 2023 ihre neue Immobilie fälschlicherweise als Erstwohnsitz angegeben hatte. James hatte in ihrem Amt als Generalstaatsanwältin 2024 in einem Zivilverfahren erreicht, dass Trump wegen Betrugs zu einer Zahlung von rund 450 Millionen Dollar verurteilt wurde.
Sie hatte dem heutigen Präsidenten sowie dessen Söhnen und Mitarbeitern nachgewiesen, den Wert des Privatunternehmens Trump Organization jahrelang falsch dargestellt zu haben, um an günstigere Kredite und Versicherungsverträge zu kommen. Im September stufte ein Berufungsgericht das Urteil als „exzessiv“ ein und ordnete an, dass eine neue Strafe verhängt werden soll.
