Im Schmerzensgeldprozess des Missbrauchsbetroffenen Wilfried Fesselmann gegen das Bistum Essen ist ein Urteil gefallen: Das katholische Bistum muss dem Kläger keine weiteren Zahlungen leisten. Aus freiwilligen kirchlichen Anerkennungsleistungen hatte Fesselmann bereits 45.000 Euro erhalten. Mit diesem Betrag sei sein Anspruch erfüllt, entschied das Landgericht Essen am Freitag. Der Kläger hatte mindestens 300.000 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.