Coronahilfen-Betrug
Trio zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
25.11.2025 – 05:47 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss (Symbolbild): Für Scheinfirmen waren in Millionenhöhe Corona-Hilfen beantragt worden. (Quelle: Robert Michael/dpa)
Ein Trio hat in der Coronapandemie 3,5 Millionen Euro an Hilfsgeldern ergaunert. Nun wurden sie verurteilt. Eine Aussage der Richterin lässt aufhorchen.
Sie erfanden Mitarbeiter, fälschten Unterschriften und kassierten Millionen – nun muss ein 45-Jähriger wegen Betrugs mit Coronahilfen für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Frankfurter Landgericht sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs schuldig.
Gemeinsam mit zwei Mittätern hatte der in der Schweiz und in Kronberg im Hochtaunuskreis wohnende Mann insgesamt 3,5 Millionen Euro erbeutet. Den mit Abstand höchsten Anteil davon erhielt er selbst.
Auch die beiden Komplizen wurden verurteilt: Eine 31-jährige Frau aus Wiesbaden muss für viereinhalb Jahre in Haft, ein 59-jähriger Steuerberater aus Hamburg für vier Jahre.
Die Masche des Trios begann bereits im Frühjahr 2020, als die staatlichen Hilfsprogramme für notleidende Unternehmen starteten. Der 45-Jährige und die Frau stellten für mehrere Scheinfirmen Hilfsanträge. Dafür legten sie gefälschte Mietverträge vor, erfanden Mitarbeiterzahlen, Fixkosten und Umsatzzahlen und fälschten Unterschriften.
Als ab dem Sommer 2020 die Anträge von einem unabhängigen Dritten vorab geprüft werden mussten, kam der Hamburger Steuerberater ins Spiel – er übernahm diese Prüfung.
Alle drei Angeklagten hätten die besondere Notlage der Coronapandemie ausgenutzt, sagte die Vorsitzende Richterin der Großen Wirtschaftsstrafkammer. Es liege eine erhebliche kriminelle Energie vor. Das Trio habe die „maximale Höhe“ erzielen wollen. In dem Prozess waren alle Angeklagten voll geständig gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
