Über mehrere Jahre hinweg war die Besoldung von Beamten in Berlin verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. November 2025 hat weitreichende Konsequenzen: Nicht nur für Berlin, wo das Land mit hohen Millionennachzahlungen rechnet, sondern wohl auch für das Saarland und andere Bundesländer.

Auch Saarland muss Vorgaben beachten

„Das Verfassungsgericht hat seine Rechtsprechung von 2020 konkretisiert und allen Ländern ins Stammbuch geschrieben, noch einmal auf die Besoldung zu schauen – vor allem mit Blick auf die Mindestbesoldung“, sagte der Landesvorsitzende des Beamtenbundes Saar (DBB), Sascha Alles, dem SR.

Es sei zwar eine Entscheidung für Berlin – habe aber eine Wirkung ins Saarland. „Die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, muss natürlich auch das Saarland beachten und prüfen“, sagt Alles.

Geplante Anpassung der Beamtenbesoldung im Saarland wird erneut geprüft

Und genau das passiert gerade offenbar. Schon länger arbeitet das Saarland an einem Gesetzesentwurf, um sicherzustellen, dass die Beamtenbesoldung im Saarland verfassungskonform ist. Dabei geht es unter anderem darum, dass der Mindestabstand zwischen Netto-Besoldung und Grundsicherungsniveau gewahrt bleibt – insbesondere bei Beamten- und Richterfamilien mit mehreren Kindern.

Hier hatte das Land schon Ende 2022 eine Neuregelung veranlasst, jetzt geht es um eine Anpassung für die Folgejahre 2023 bis 2025. „Wegen der nun erforderlichen neuen Parameter- und Stufenprüfung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation muss der Entwurf jedoch nochmals überarbeitet werden“, teilte das zuständige Innenministerium dem SR mit. Weitere Details nannte das Ministerium nicht.

Es könnte darauf hinauslaufen, dass nur an einzelnen Stellen nachgebessert wird – was die Gewerkschaft durchaus kritisch sieht. Denn sie verweist darauf, dass es auch zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen Mindestabstände zu wahren gilt. „Wenn an einer Stelle etwas geändert werden muss, ist die komplette Besoldungstabelle für den Mülleimer und muss neu gefasst werden“, betont DBB-Landeschef Alles.

Bundesverfassungsgericht muss noch über drei Verfahren aus dem Saarland urteilen

Vielleicht muss das Saarland aber schon bald noch einmal an die Beamtenbesoldung ran: Denn unter den mehr als 60 Vorlagenbeschlüssen rund um das Thema Beamtenbesoldung und die sogenannte „amtsangemessene Alimentierung“, die derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht liegen, sind auch drei aus dem Saarland.

Unter anderem hatte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bereits 2018 geurteilt, dass die Besoldung in der Stufe A11, zu der zum Beispiel viele Polizisten gehören, in den Jahren 2011 bis 2016 in verfassungswidriger Weise zu niedrig war.

Landesregierung bewertet Besoldung als „verfassungsrechtlich vertretbar“

Wann genau mit einer Entscheidung des Gerichtes zu rechnen ist, ist unklar. Der Beamtenbund befürchtet, dass hier noch weitere Jahre ins Land gehen könnten und verweist darauf, dass einige der damals betroffenen Beamtinnen und Beamten das dann schon gar nicht mehr erleben werden.

Das Saarland hält unterdessen an seiner Einschätzung fest, dass die saarländische Besoldung auch mit Blick auf die langjährige Haushaltsnotlage des Landes „verfassungsrechtlich vertretbar“ war.

Hohe Nachfrage nach Mustervorlage für Widerspruch

In Berlin bekommen übrigens nicht alle Landesbeamte automatisch eine Rückzahlung, sondern nur die Kläger und diejenigen, die entsprechende Anträge gestellt hätten.

Solche Anträge haben in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Beamte aus dem Saarland gestellt – aber offenbar nicht regelmäßig. „Die Entscheidung in Berlin hat wieder viele wachgerüttelt. Wir haben noch einmal ganz viele Anfragen nach der Vorlage für den Widerspruch“, sagt DBB-Landeschef Alles. Denn aus DBB-Sicht muss der Betroffene seinem Dienstherrn jedes Jahr signalisieren, dass er mit der Besoldung nicht einverstanden ist.

Viele Fachgewerkschaften haben in der Vergangenheit entsprechende Mustervorlagen für Ihre Mitglieder bereitgehalten. Auch beim DBB kann die Vorlage kostenlos angefordert werden.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 25.11.2025 berichtet.