Tipps der Polizei
Um sich nicht unter Druck setzen zu lassen und einen kühlen Kopf zu bewahren, gibt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes folgende Tipps:

„- Lassen Sie keine Vertreter in Ihr Haus, die Ihnen Bücher oder andere Waren anbieten.
– Unterschreiben Sie nichts, sondern nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen sich unabhängig beraten.
– Widerrufen Sie einen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, wenn Sie doch etwas unterschrieben haben.
– Achtung, Hinweis zum Widerrufsrecht: Eine Masche der Händler zielt darauf ab, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie die angebotenen Bücher zum Beispiel durch individuelle Applikationen, Gravuren oder ähnliches als kundenspezifische Anfertigung verkaufen (vergleiche Paragraph 312g Absatz 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
– Prüfen Sie, ob der Vertrag wegen Wuchers angefochten werden kann.
– Geben Sie niemals Ihre Giro-Karte oder die dazugehörige PIN an die Vertreter heraus.
– Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.“