Laufen (Bayern) – Im Mordprozess um den Tod von Studentin Hanna W. (23) wurde der angeklagte Sebastian T. (23) aus Aschau am Montag freigesprochen!
Die Jugendkammer des Traunsteiner Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Azubi die Tat nicht begangen hat.
Sebastian T. (23) mit Anwältin Regina Rick (56) und Verteidiger Yves Georg
Foto: Sven Hoppe/dpa
2024 wurde Sebastian T. noch wegen Mordes an Hanna W. (†23) zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Nur aufgrund einer belastenden Aussage eines Mit-Häftlings. T. bestritt stets die Tat. Das erstinstanzliche Urteil wurde vom BGH aufgehoben. Der Azubi kam nach 31 Monaten Haft frei.
In der Prozess-Neuauflage vor dem Amtsgericht Laufen wurde der Fall neu aufgerollt. Das Urteil war ursprünglich für Mitte Dezember vorgesehen, doch das Verfahren wurde abgekürzt.
Medizinstudentin Hanna W. ertrank 2022 mit nur 23 Jahren. Die Verteidigung von Sebastian T. geht von einem Unfall aus
Foto: Privat
Denn der Aussage-Psychologe Prof. Max Steller (81) hatte den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft als unglaubwürdig eingestuft. Gefängnis-Insasse Adrian M. (25) behauptet, T. habe ihm gegenüber Ende 2022 beim Kartenspielen in der Zelle die Tat gestanden. Der anerkannte Gutachter Steller kam zum Ergebnis: „Ich kann keinen Wahrheitsgehalt in seiner Aussage finden.“
Die Staatsanwaltschaft hatte daher Freispruch beantragt, geht aber nach wie vor von einem Tötungsdelikt aus. Die Verteidigung um die Münchner Anwältin Regina Rick plädierte auf Freispruch aus erwiesener Unschuld. Die Anwältin geht von einem Unfall aus.
Richterin zum Urteil
Richterin Heike Will sprach Sebastian T. frei, da ihm die Täterschaft nicht nachzuweisen war. Auf die Unfallhypothese ging das Gericht nicht ein. Ob Hanna durch einen Unfall zu Tode gekommen ist, „das haben wir hier nicht mehr zu klären, auch wenn es für die Familie unbefriedigend sein mag“.
Richterin Heike Will beim Prozess im Landgericht Traunstein
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Zum Schluss entschuldigt sich die Richterin bei Sebastian T.: „Das Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt. Es gab Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen. Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen.“