Hamburg – Jetzt haben es die Klima-Kleber schwarz auf weiß: Sie sind Kriminelle – und das wird jetzt teuer! Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilprozess zehn Klima-Kriminelle der Gruppe „Letzte Generation“ bundesweit erstmals zu einer drastischen Strafe verknackt.

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▶︎ 403.137,68 Euro müssen die selbst ernannten Aktivisten zusammen an die Lufthansa-Gruppe als Schadensersatz zahlen – oder für bis zu zwei Jahre in Ordnungshaft (Az.: 325 O 168/24). Sollten keine Sicherheiten hinterlegt werden, kann sofort gepfändet werden. Die Verfahrenskosten (Streitwert: 700.000 Euro) tragen die Verknackten ebenfalls.

Die zehn Täter (fünf aus Berlin, je einer aus Freiburg, Nehms, Stuttgart und Leipzig) hatten am 13. Juli 2023 den Flughafen Hamburg lahmgelegt. Sie waren auf das Gelände eingebrochen und hatten den gesamten Luftverkehr zum Erliegen gebracht. Im Namen der Lufthansa hatte deren Tochter Eurowings auch im Namen der Töchter Swiss, Austrian und Brussels Airlines geklagt. Allein 8500 Passagiere dieser Fluggesellschaften waren betroffen.

57 Flüge der Lufthansa-Gruppe waren an dem Tag ausgefallen.

Die Lufthansa selbst wollte sich auf BILD-Anfrage nicht näher äußern. Das Urteil (liegt BILD vor) war schriftlich am 21. November ergangen und wurde nun an Kläger und Beklagte verschickt. Die Täter haben, so das Gericht in seiner Begründung, einen „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ vorgenommen.

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Der Schadenersatz setzt sich laut Urteil aus folgenden Positionen zusammen:

▶︎ 115.374,20 Euro Zahlungen an Fluggäste am Flughafenschalter,

▶︎ 92.164,04 Euro Zahlungen an Fluggäste über den Kundenservice,

▶︎ 4.107 Euro Mehrverbrauch von Kerosin,

▶︎ 705,24 Euro weitere Verspätungskosten,

▶︎ 190.787,20 Euro entgangener Gewinn.

Das Hamburger Urteil für Lufthansa könnte nun nur der Anfang einer Klagewelle gegen die Klima-Kleber sein: Der Flughafen Düsseldorf hatte nach einer ähnlichen Aktion ebenfalls eine mögliche Klage erwogen. Auch die Fluggesellschaften Condor und Tuifly wollten Klagen prüfen. Bundesweit hatten Flughäfen und Fluggesellschaften das Hamburger Urteil als Musterverfahren abgewartet.

Bisher hatte es nur leichte Haftstrafen (4 Monate) und geringe Geldstrafen gegeben (1700 Euro). Erstmals muss Schadensersatz gezahlt werden.