Neuer Gegenwind für das von CDU und SPD geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, das im Auftrag der Senatsfinanzverwaltung erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung und damit auch ein Rahmengesetz rechtlich wohl nicht zulässig sind. Zwar ist die Möglichkeit einer Vergesellschaftung im Grundgesetz verankert. Berlin ist jedoch eines von zwei Bundesländern, in denen keine entsprechende Ermächtigung in der Landesverfassung festgeschrieben ist.