Deutlich mehr Menschen haben sich zuletzt bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt in der bremischen Kirche gemeldet. Es geht um aktuelle Fälle und solche, die Jahrzehnte zurückliegen – eine neue Richtlinie ist auf dem Weg.
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Bremen –
Bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche sind in diesem Jahr bereits 19 Fälle mit bislang 19 betroffenen Personen gemeldet worden. Darunter seien zwei Meldungen zu Kindeswohlgefährdung sowie drei Hinweise zu Machtmissbrauch und spiritueller Gewalt, sagte die Leiterin der Fachstelle, Nancy Janz, am Mittwoch vor dem Kirchenparlament der bremischen Kirche. Fünf Fälle seien aus Kindertagesstätten gemeldet worden. Dabei handle es sich um Übergriffe zwischen Gleichaltrigen.
Außerdem wurde laut Janz ein Fall aus der Diakonie gemeldet. Ein weiteres Verfahren sei eingestellt und die beschuldigte Person rehabilitiert worden. Insgesamt sechs Fälle seien bei der Polizei angezeigt worden. Ein Fall sei einer anderen Landeskirche zugeordnet worden. Im Jahr 2024 wurden dem Bericht zufolge 18 Fälle mit 19 betroffenen Personen gemeldet.

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Jede Meldung wird ernst genommen
Die gemeldeten Fälle beträfen noch akute Gefahrensituationen, aber auch Jahrzehnte zurückliegenden Taten. „Auch wenn Fälle schon lange zurückliegen, ist wichtig zu sagen, dass betroffene Personen ein Leben lang darunter leiden“, betonte Janz: „Es ist unsere Verantwortung, die wir lange nicht mit der nötigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit übernommen haben, und wir sind es betroffenen Personen schuldig.“ Die bremische Kirche gehe jeder Meldung mit Sorgfalt nach, nehme Meldungen ernst und leite notwendige Schritte ein.
Janz unterstrich: „Sexualisierte Gewalt darf nicht hinter verschlossenen Türen bearbeitet werden.“ Sie benötige Sichtbarkeit, Offenheit und klare Strukturen, damit Betroffene Orientierung und Unterstützung erhielten. Seit die Fachstelle arbeite, sei die Zahl der Meldungen deutlich gestiegen. Die Fachstelle wirke eng mit den Strafverfolgungsbehörden und externen Beratungsstellen zusammen.
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Anerkennungsrichtlinie kurz vor Unterzeichnung
Kirchenvertreterin Jutta Schmidt berichtete, dass die Ordnung der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen zeitnah unterschrieben werden solle. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im März eine neue Richtlinie für Zahlungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt beschlossen. Sie soll ab Januar in den Landeskirchen und Diakonieverbänden gelten. Der leitende Kirchenausschuss der bremischen Kirche habe bereits zugestimmt.

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Wie hat sich die Anzahl der bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche gemeldeten Fälle in den letzten Jahren entwickelt?
Aus den vorliegenden Artikeln geht hervor, dass die Gesamtzahl der bei der Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Bremischen Evangelischen Kirche gemeldeten Fälle nicht für einzelne Jahre, sondern nur über einen längeren Zeitraum berichtet wird: Bis Ende 2022 wurden 858 Anträge auf Anerkennungsleistungen als Folge sexualisierter Gewalt bei den Landeskirchen der EKD gestellt, darunter auch durch die Bremische Kirche. Eine spezifische zeitliche Entwicklung oder ein Anstieg bzw. Rückgang der Fallzahlen in den vergangenen Jahren wird in den Artikeln nicht genannt. Insgesamt wird betont, dass die bekannten Zahlen vermutlich das tatsächliche Ausmaß unterschätzen und die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.
Quellen
Welche Maßnahmen sieht die neue EKD-Richtlinie für Zahlungen und Unterstützung von Betroffenen sexualisierter Gewalt vor?
Die neue EKD-Richtlinie sieht vor, dass Betroffene sexualisierter Gewalt einen einheitlichen Grundbetrag als Anerkennungszahlung für das institutionelle Versagen der Kirche sowie zusätzliche Zahlungen entsprechend der individuellen Trauma-Spätfolgen erhalten. Reformen der Disziplinar- und Anerkennungsverfahren sowie die Einrichtung unabhängiger Meldestellen und Ombudsstellen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahmen, um Transparenz und Verbindlichkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus werden digitale Vernetzungsplattformen und verbesserte Beratungsangebote geschaffen, wobei für die Umsetzung ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen sowie einheitliche Standards in allen Landeskirchen gefordert werden.
Quellen
Wie arbeiten die Fachstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, Strafverfolgungsbehörden und externe Beratungsstellen bei der Aufklärung der gemeldeten Fälle zusammen?
Die Fachstelle der Bremischen Evangelischen Kirche begleitet Betroffene bei der Meldung von sexualisierter Gewalt und unterstützt sie bei den erforderlichen Schritten, während innerhalb der Kirchenleitung ein Interventionsplan abgestimmt wird, der auch die Einschaltung externer Beratungsstellen vorsieht. Bei einem begründeten Verdacht ergreift die Kirche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, informiert bei strafrechtlicher Relevanz die Strafverfolgungsbehörden und erstattet gegebenenfalls Anzeige, woraufhin Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen und gegebenenfalls die Bevölkerung um Hinweise bitten. Während des gesamten Prozesses arbeiten Kirche, Strafverfolgungsbehörden und externe Beratungsstellen eng zusammen, um sowohl die Aufklärung zu gewährleisten als auch den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen sicherzustellen.
Quellen
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