
Alte Führerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – jetzt müssen viele Fahrer aktiv werden. Wer rechtzeitig tauscht, sichert sich den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein und vermeidet Bußgelder.
Wer zwischen 1999 und 2001 einen Führerschein gemacht hat, muss diesen in den kommenden Wochen umtauschen. Bis zum 19. Januar 2026 haben die Betroffenen Zeit, neue Pkw- oder Motorradführerscheine zu beantragen – der neue muss zum Stichtag vorliegen, da der alte seine Gültigkeit verliert.
Seit einigen Jahren werden die bisher gültigen Führerscheindokumente aus dem Verkehr gezogen und durch neue ersetzt, die fälschungssicherer sein sollen. Nun müssen erstmals Füherscheine umgetauscht werden, die nicht aus Papier sind. Seit 1999 werden sie im Scheckkartenformat ausgestellt.
Die neuen Kartenführerscheine haben erstmals ein Ablaufdatum. Laut ADAC bezieht sich dieses nur auf das Führerscheindokument, nicht aber auf die Fahrberechtigung. Wer nach Ende der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Führerschein-Umtausch kostet rund 25 Euro
Seit 2022 verlieren alte deutsche Führerscheine schrittweise ihre Gültigkeit. Bis zum vergangenen Januar wurden bereits die alten Papierführerscheine umgetauscht. Ziel ist, dass EU-weit ein einheitliches Design verwendet wird, das 2013 eingeführt wurde. Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, werden bis 2033 umgetauscht.
Für die Beantragung braucht man den alten Führerschein, ein biometrisches Passbild und den Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Laut Bundesregierung beträgt die Gebühr durchschnittlich 25 Euro. Eine ärztliche Untersuchung oder andere Prüfungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Bis sechs Wochen Bearbeitungszeit in Berlin
In Berlin sind grundsätzlich die Bürgerämter für den Umtausch verantwortlich. Termine können auch online gebucht werden – sind aktuell aber sehr knapp oder mit langen Wartezeiten vrbunden. Der Umtausch kostet 26,50 Euro, dazu kommen 5,31 Euro für den Direktversand, falls gewünscht.
Eine Expressherstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich und kostet zusätzlich 7,70 Euro. Laut Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beträgt die Bearbeitungszeit aktuell zwischen fünf und sechs Wochen [berlin.de]. Betroffene haben also nur noch wenig Zeit, wenn sie am 19. Januar einen gültigen Führerschein vorweisen wollen.
In Brandenburg kümmern sich die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder die zuständigen Einwohnermeldeämter um den Austausch. Die Gebühren variieren leicht.
Führerschein in zahlreichen Ländern gültig
Die neuen Führerscheine erhalten Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Mikrostrukturen und maschinenlesbare Daten. Dadurch sollen Manipulationsversuche deutlich erschwert werden. Mit einem deutschen Führerschein darf man auch in den anderen 26 EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island uneingeschränkt fahren. Für Besucher ist er auch in Ländern wie der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder der Türkei gültig.
Wer seinen Führerschein einmal umgetauscht hat, hat erst einmal Ruhe – allerdings ist nach dem Umtausch vor dem Umtausch. Denn alle neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen danach erneut umgetauscht werden.
Sendung: rbb|24, 26.11.2025, 17 Uhr