Die Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ möchte nicht als „extremistische Gruppierung“ vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz bezeichnet werden. Deshalb ist ihr Altherrenverband jetzt gegen die Verfassungsschützer vor das Mainzer Verwaltungsgericht gezogen.
Burschenschaft ist „Beobachtungsfall“ für Verfassungsschutz
Schon im März 2024 wurde bekannt, dass der Verfassungschutz die umstrittene Mainzer Burschenschaft als „extremistischen Beobachtungsfall“ einschätzt. Es bestünden Anhaltspunkte, dass die Burschenschaft ein Zusammenschluss sei, der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, vor allem gegen die Menschenwürde arbeite.
Wenige Monate später stufte das Landesamt für Verfassungsschutz die Burschenschaft in seinem Verfassungschutzbericht vom 3. Juni 2024 als „extremistische Gruppierung“ ein. Außerdem schrieben die Verfassungsschützer, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder verfolgt habe.
Kontakte zur rechtsextremen Szene
Laut Innenministerium pflegt die Burschenschaft zudem zahlreiche Kontakte zu einschlägig bekannten rechtsextremistischen Kreisen.
Rheinland-Pfalz

Zwischen Tradition und Kritik
FAQ: Was sind Studentenverbindungen und Burschenschaften?
Die Burschenschaft Germania Halle zu Mainz wird aktuell vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz beobachtet. Aber was zeichnet eine Burschenschaft aus? Ein FAQ.
Immer wieder werde das Haus der Burschenschaft in der Mainzer Oberstadt von rechtsextremen Personen aus der Region und anderen Teilen Deutschlands besucht, heißt es aus der Landesregierung,
Burschenschaft weist Vorwurf des Rechtsextremismus zurück
Die Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz“ hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sie setze sich seit der Gründung im Jahr 1861 für die Freiheit der Meinung und des Wortes sowie für den Rechtsstaat ein. Extremismus lehne sie ab.