Die EU will Verbraucher mit einem veränderten Regelwerk vor Onlinebetrug und versteckten Gebühren im Zahlungsverkehr schützen und ihnen den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlicheren Regionen erleichtern. Die Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich dazu in der Nacht zu Donnerstag auf Änderungen an der EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 und eine neue Verordnung geeinigt. Die noch notwendige Zustimmung von Ministerrat und Parlamentsplenum gilt als Formsache.
Im Einzelnen müssen Kartennutzer alle etwaigen Gebühren – beispielsweise die Wechselkursgebühren bei Zahlungen in fremden Währungen oder den Aufschlag bei der Abhebung am Bargeldautomaten einer fremden Bank – schon vorab transparent angezeigt bekommen. Für die Betrugsbekämpfung ist vorgesehen, dass alle Zahlungsdienstleister – also klassische Banken sowie digitale Zahlungsabwickler – immer prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor sie eine Überweisung ausführen. Dies ist bei bestimmten Zahlungen schon heute der Fall.
Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden. Das gilt speziell für den Identitätsbetrug, wenn sich also Betrüger als Mitarbeiter einer Bank oder eines anderen Anbieters ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Eine weitere Änderung soll Kontoauszüge übersichtlicher machen. Die EU will Händler verpflichten, auf dem Kontoauszug den tatsächlichen Namen des Ladens oder Onlineshops anzugeben. Heute erscheinen dort häufig zwischengeschaltete Dienstleister, die eine Zahlung nur abwickeln. Deshalb können Kunden eine Zahlung nicht immer leicht einem konkreten Einkauf zuordnen.
Bargeld im Supermarkt abheben
Ferner soll es Einzelhändlern immer ermöglicht werden, im Laden Bargeld abheben zu lassen, auch ohne dass Kunden etwas kaufen. Bislang ist das, wenn überhaupt, nur bei einem Einkauf möglich. Diese Neuregelung ist für den Fall gedacht, dass vor Ort kein Geldautomat in der Nähe ist.
Die beteiligten EU-Abgeordneten hoben vor allem den verbesserten Schutz vor Betrug im Onlinebanking hervor. Nach Angaben des Parlaments-Chefunterhändlers, des dänischen Liberalen Morten Løkkegaard, wird mit den neuen Regeln erstmals eine „Betrugsindustrie“ ins Visier genommen, die bislang einen viel zu einfachen und risikolosen Zugang zu den Daten von Bankkunden gehabt hätten. Eine Onlinezahlung müsse so einfach und sicher sein wie der Bargeldkauf eines Brots beim Bäcker. Der SPD-Abgeordnete René Repasi verwies auf das neue Rückerstattungsrecht von Kunden, wenn diese auf Betrüger hereinfielen, die sich als ihre Bank ausgäben. „Wer betrügerische Zahlungsströme zulässt oder nicht rechtzeitig reagiert, haftet.“ Zudem stiegen die Möglichkeiten, hoch entwickelte Betrugsmethoden, darunter KI-gestützte Scams oder automatisierte Betrugsnetzwerke, frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.
Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber nannte die neuen Regeln bei Identitätsbetrug dagegen „sehr großzügig“. Der Schutz von Opfern sei wichtig, „aber ein derart weitreichendes Haftungsregime wird auf Dauer nicht zum Nulltarif zu haben sein“. Womöglich müssten am Ende alle Bankkunden die Kosten über höhere Gebühren oder eingeschränkte Dienstleistungen tragen.