TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Elektroauto-Fahrer Jan G. staunte, als er die Rechnung fürs Laden sah: 40,11 Euro für gerade mal 11,66 kWh Strom! Zum aktuellen Haus-Stromtarif von knapp 35 Cent pro kWh wären das nur 4,08 Euro. Woher kam der Rest? Die Lösung: 36,03 Euro, das sind Blockiergebühren.

Der Hamburger hatte seinen Wagen spät am Abend an eine Ladesäule angedockt. Am nächsten Morgen holte er ihn ab. Die knapp zwölf Stunden genügten für den saftigen Aufschlag.

Einnahmen der Stromanbieter

Die Blockiergebühr wird erhoben, damit Ladesäulen nicht von E-Autos zugeparkt werden und schnell Platz ist für die nächsten Stromkunden. Doch viele empfinden den Aufschlag, der eben auch mitten in der Nacht erhoben wird, als Abzocke.

Die Einnahmen daraus sind jedenfalls beträchtlich: Marktführer EnBW kassierte 2021 bei fünf Prozent der Ladevorgänge Blockiergebühr.

„Nicht verbraucherfreundlich“

Die Bundesregierung will nun damit Schluss machen. Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ gefordert, die Blockiergebühr nachts zu verbieten. Außerdem soll der Zuschlag nicht mehr während des Ladens erhoben werden dürfen. Sondern erst dann, wenn kein Strom mehr fließt – also bei vollem Akku und beendetem Ladevorgang.

Mehr zum Thema

Das Ministerium: Blockiergebühren sind „unverhältnismäßig und nicht verbraucherfreundlich, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwischen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgänge erfolgt.“

Es geht um EU-Gesetzgebung

Um die Zuschläge unter den genannten Bedingungen abzuschaffen, ist allerdings höherer Aufwand notwendig. Dafür muss die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) angepasst werden. Das will die Bundesregierung in Kürze angehen.