Für Kinder der 70er und 80er Jahre gehörte es auf dem Land zum Alltag, dass Kampfflugzeuge in niedriger Höhe über sie hinwegdonnerten. Jahrzehnte später kehrt die Bundeswehr zur damaligen Übungspraxis zurück, da eine „veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa“ besondere Herausforderungen „in der Ausbildung und im Erhalt grundlegender Einsatzfähigkeiten“ mit sich bringt.
So steht es in einer Mitteilung der Luftwaffe vom Donnerstag, dem Tag, an dem seit Ende des Kalten Krieges nicht mehr genutzte Tiefstfluggebiete „reaktiviert“ wurden. Im englischen Nato-Jargon ist von Low Flying Areas (LFA) die Rede, auf Deutsch geht es um „Tieffluggebiete 250 Fuß“. Das entspricht gut 75 Metern.
In diesen sieben über die Bundesrepublik verteilten Regionen können Bundeswehrjets laut der Meldung „im geplanten Übungszielanflug und für maximal zwei Minuten“ auf diese Mindestflughöhe sinken. Ziel ist der Luftwaffe zufolge, komplexe Szenarios zu üben, was im Simulator nur begrenzt möglich ist.
Der Simulator kann Tiefflüge nicht ersetzen
Niedrige Flughöhen verhindern, im Schussfeld oder auf dem Schirm des Gegners zu sein. „Tiefflug reduziert die Erfassbarkeit durch gegnerische Radare, nutzt von Radar nicht einsehbare ,Gelände-Schatten’ und begrenzt die Wirkräume bodengebundener Luftverteidigungssysteme“, heißt es auf der Website der Truppe. Zugleich erhöhe er „die Arbeitsbelastung im Cockpit“.
Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärmemissionen und Berücksichtigung in den operativen Planungen wird es zu einer erhöhten
Wahrnehmung dieser Flüge kommen.
Aus der Mitteilung der Bundeswehr
Nördlich von Berlin gehören nun große Teile von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu den neu ausgewiesenen Übungsgebieten. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bilden weitere Schwerpunkte. In Süddeutschland ist nur eine Tiefstflugzone in Bayern ausgewiesen. Überall sonst, von eingeschränkten Gebieten rund um zivile Flughäfen abgesehen, dürfen die Bundeswehrmaschinen theoretisch auf bis zu 500 Fuß, gut 150 Meter, absinken.
Kontinuierliche Lockerung der Restriktionen
Die Bundeswehr kündigt in ihrer Mitteilung an, es werde „zu einer erhöhten Wahrnehmung dieser Flüge kommen“. Sie versichert zugleich, die Piloten blieben „ihrem Prinzip der Lärmemissionsreduzierung verpflichtet“ und Tiefstflüge „auf das für die Auftragserfüllung erforderliche Minimum beschränkt“.
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Seit Russlands Überfall auf die gesamte Ukraine 2022 sind die Restriktionen für den militärischen Betrieb kontinuierlich gelockert worden. Erst im Juli wurde eine bis dato geltende Kontingentierung mit einer Maximalzahl von Jahresstunden und Flugzeitbegrenzungen beendet. Anfang Mai wurde eine Regel abgeschafft, die die Aufenthaltsdauer von Bundeswehrfliegern „über einem Übungsziel unterhalb von bestimmten Flughöhen auf maximal 20 Minuten“ beschränkte.