Der Schuhhändler Deichmann streitet sich mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), einer Überwachungsbehörde für Verpackungsmüll. Nach dem Verpackungsgesetz muss Deichmann – genau wie andere Schuhhändler – Abgaben zahlen, weil angenommen wird, dass die Kunden ihre Schuhkartons zuhause in ihren privaten Mülltonnen entsorgen und so das Duale System belastet wird.
Tatsächlich ist es laut Deichmann aber so, dass die meisten Kunden ihre Schuhkartons direkt im Laden lassen und der Müll da entsorgt wird. So zahlt das Unternehmen quasi doppelt – und dagegen wehrt es sich jetzt juristisch.
Weil der Schuhhändler in Essen sitzt, ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuständig. Dort startet heute um 10 Uhr die mündliche Verhandlungen. Gegen Mittag könnte es schon ein Urteil geben.