Das Moschee-Gelände in Oberaichen soll verkauft werden – und das Gebetshaus gleich mit. Foto: Natalie Kanter
Der muslimische Verein VKBI bedauert die Entscheidung des Gemeinderates. Er pocht weiter darauf, die Entschädigungsfrage zu klären.
Der Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen hat am Dienstagabend beschlossen, das Moschee-Grundstück in Oberaichen samt des nicht ganz fertig gestellten Gebetshauses zum Verkauf auszuschreiben. Dazu hat sich nun der VKBI Leinfelden-Echterdingen gemeldet. Er bedauert diese Entscheidung, heißt es in einer Mitteilung des muslimischen Vereins.
„Mit diesem zweckentfremdenden Schritt werden falsche gesellschaftliche Signale ausgesendet – zumal uns gegenüber ein Verkauf ausgeschlossen wurde“, steht in dem Schreiben. Und: „Davon unabhängig werden wir unseren Anspruch auf Wertersatz für die Verwendungen auf das Moschee-Gebäude, auch im Interesse unserer Mitglieder, weiterhin verfolgen.“ Dabei habe der Verein weiterhin die volle Unterstützung des Kölner Dachverbands VIKZ.
Muslimischer Verein: „Ein Abriss der Moschee kommt für uns nicht in Frage“
Dazu passt, was VKBI-Chef Muhammet Güçlü unserer Zeitung bereits Ende September gesagt hatte: „Ein Abriss der Moschee, wie sich das die Stadt vorstellt, kommt für uns nicht in Frage.“ Die Abriss-Thematik könne auch erst dann behandelt werden, wenn der Punkt mit dem Verwendungsersatz geklärt ist.
Zur Erklärung: Der muslimische Verein hatte das Oberaichener Grundstück von der Stadt erbgepachtet, um dort eine Moschee zu errichten. Nachdem es ihm nicht gelungen war, den ersten Bauabschnitt innerhalb von vier Jahren fertigzustellen, hatte die Stadt den Heimfall ausgesprochen. Mehrere Gerichte gaben der Kommune recht: Der Verein und sein Kölner Dachverband mussten den Moscheebaugrund an die Stadt zurückgeben, ihr das Erbbaurecht zurückübertragen. Allerdings muss die Kommune die Muslime für den Bau der Moschee entschädigen, urteilten damals die Richter.