Im Streit um die Finanzierung der Entsorgung von Schuhkartons hat die Schuhfirma Deichmann eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erlitten. Das Gericht wies die Klage des Unternehmens gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ab. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Damit bleibt es bei der Pflicht des Unternehmens, sich für seine Schuhkartons an einem dualen System zu beteiligen (Aktenzeichen: 9 K 539/22).