Na, das ist ja ’mal eine interessante Erklärung, um die Vorwürfe gegen ihn abzumildern …
Immerhin ist es ein kleiner Erfolg für den einst gefeierten Superstar und seine Anwälte geworden. Bei einer Anhörung am Freitagmittag (Ortszeit) in Manhattan im Strafverfahren gegen Sean „Diddy“ Combs (55) gab der Richter einem kurios klingenden Antrag der Verteidigung statt.
Bei einer Verurteilung droht P. Diddy lebenslange Haft
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P. Diddy führte „Swinger-Lebensstil“
Die Anwälte hatten beantragt, im Prozess argumentieren zu dürfen, dass Diddy einen „Swinger-Lebensstil“ geführt habe und deshalb kein Vergewaltiger sei.
Ein Gerichtszeichner illustrierte den Auftritt von P. Diddy bei der Anhörung
Foto: Jane Rosenberg/REUTERS
„Es gibt einen Lebensstil – nennen Sie ihn ˛Swingerleben’, oder wie auch immer – den er für angemessen hielt, weil er damals üblich war“, erklärte Diddys Anwalt Marc Agnifilo.
Auch andere Prominente sollten demnach aufgeführt werden, die solche sexuellen Vorlieben haben. Das untersagte das Gericht der Verteidigung allerdings. Andere prominente Persönlichkeiten zu nennen, denen ein ähnlicher „Lebensstil“ oder das Anheuern von Prostituierten nachgesagt wird, dürfe keine Rolle bei der Verteidigungsstrategie spielen.
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Laut Staatsanwaltschaft soll Combs über mehrere Jahrzehnte hinweg Frauen misshandelt, zur Prostitution gezwungen und durch Gewalt, Drohungen und Manipulation zum Schweigen gebracht haben. Zudem soll er sein Musikimperium in ein kriminelles Netzwerk verwandelt haben.
Anklage wegen Erpressung und Sexhandel
Ein Prozess gegen Combs beginnt am 5. Mai in Manhattan und ist auf eine Dauer von acht bis zehn Wochen angesetzt. Der Musik-Millionär plädiert auf nicht schuldig und bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Der 55-jährige Gründer des Labels „Bad Boy Records“ wird wegen Erpressung und Sexhandel angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehrere Opfer zu drogengetriebenen, tagelangen Sex-Marathons, den sogenannten „Freak-Offs“, gezwungen zu haben und sein Unternehmen als kriminelles Unternehmen zu führen.
Auch P. Diddys Ex, Cassie Ventura (38), soll im Prozess gegen ihn aussagen
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Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.
Die Bundesstaatsanwälte haben in Gerichtsdokumenten erklärt, dass Zeugen, die in einem acht- bis zehnwöchigen Prozess in den Zeugenstand treten, „anschauliche Aussagen“ über „jahrelange Schläge“ und „mehrfache Vergewaltigungen“ machen werden.
Es wird dabei unter anderem auch erwartet, dass Combs‘ Ex-Freundin Cassie Ventura gegen ihn aussagen wird, zusammen mit drei anderen angeblichen Opfern, die Pseudonyme verwenden werden, sie in den Zeugenstand treten. Das soll die Opfer schützen.