Argentinien erteilt keine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mehr für die Zeit zwischen Einreise und Bearbeitung des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Eine solche wird erst ausgestellt, wenn der persönliche Termin bei der Einwanderungsbehörde wahrgenommen wird. Diese Neuerung betrifft alle Anträge, die in Argentinien zu stellen sind. Dies kann den Beginn der Tätigkeit in Argentinien verzögern. Arbeitgeber sollten dies bei ihrer Planung berücksichtigen.
China: Einreise ohne Visum
Seit dem 10.11.2025 können Staatsangehörige aus 45 Staaten, darunter Deutschland, China (Festland) für jeweils bis zu 30 Tage ohne Visum aufsuchen. Die Erleichterung läuft zum 31.12.2026 aus. Die Maßnahme reduziert die Kosten und den Zeitaufwand für die betreffenden Personen und deren Arbeitgeber.
Wer beabsichtigt, sich länger als 30 Tage in China (Festland) aufzuhalten oder die Voraussetzungen für die visumsfreie Einreise nicht erfüllt, muss sich vor der Einreise ein Visum beschaffen.
Malaysia: Aufenthalt mit abgelaufenem Employment Pass kostet
Wer sich in Malaysia auch nach dem Ablaufen seines Employment Pass oder eines Dependent’s Pass aufhält, muss jetzt bei einem unerlaubten Aufenthalt von bis zu einschließlich 90 Tagen eine Strafe in Höhe von bis zu ca. 400 Euro (2.000 Ringgit) zahlen. Bei noch längeren Zeiträumen und im Wiederholungsfall sind zusätzliche Sanktionen möglich. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die in Malaysia gegen das Einwanderungsrecht verstoßen haben. Um Strafzahlungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die entsprechenden Verlängerungsanträge mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Vereinigtes Königreich: Höhere Anforderungen an Sprachkenntnisse und Ausweitung des High-Potential-Individual-Regimes
Das Vereinigte Königreich hat erneut seine einwanderungsrechtlichen Regelungen angepasst. Besonders bedeutsam für Arbeitgeber sind die folgenden:
Ab dem 08.01.2026 sind für die Genehmigung von (neuen) Anträgen nach dem Skilled-Worker-, dem High-Potential-Individual- und dem Scale-up-Regime Englischkenntnisse des Niveaus B2 (bisher B1) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachkenntnisse erforderlich.
Zudem wird das High-Potential-Individual-Regime voraussichtlich deutlich ausgeweitet, da sich die Zahl der infrage kommenden Universitäten verdoppelt hat. Allerdings soll eine Obergrenze von 8.000 Anträgen eingeführt werden. Wann diese Änderungen in Kraft treten, war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
USA: Erfassung biometrischer Daten wird ausgeweitet und die automatische Verlängerung von Arbeitserlaubnissen abgeschafft
Identifizierung mittels biometrischer Daten
Das Ministerium für Innere Sicherheit hat die Gesichtserkennung als die beste verfügbare Methode zur Identifizierung anhand biometrischer Merkmale bestimmt. Deshalb möchte es diese Technologie künftig im Rahmen eines integrierten biometrischen Ein-/Ausreisesystems nutzen. Am 27.10.2025 hat es seine Regelungen mit Wirkung zum 26.12.2025 entsprechend angepasst. Danach kann die Behörde von allen ausländischen Personen
- verlangen, dass sie sich bei der Ein- oder Ausreise fotografieren lassen, und
- andere biometrische Daten erheben, soweit keine Ausnahmeregelungen greifen.
Auch wer eine Green Card besitzt, gilt in diesem Zusammenhang als ausländische Person.
Zudem hat das Ministerium für innere Sicherheit am 03.11.2025 unter anderem vorgeschlagen, die biometrische Erfassung auch auf Personen zwischen 14 und 79 Jahren auszudehnen. Darüber hinaus möchte es zusätzliche biometrische Daten (etwa DNA, Iriserkennung) erfassen.
Automatische Verlängerung von Arbeitserlaubnissen ist abgeschafft
Schließlich hat die Behörde am 30.10.2025 bekannt gegeben, dass Arbeitsgenehmigungen nicht mehr automatisch verlängert werden. Ausgenommen sind insbesondere lediglich solche, die gesetzlich verankert sind. Betroffene sollten die entsprechenden Verlängerungen unbedingt frühzeitig beantragen (bis zu 180 Tage im Voraus). Die Regelung ist am 30.10.2025 in Kraft getreten, bis zum 01.12.2025 kann jedoch dazu Stellung genommen werden.
Auch zu den geplanten Änderungen im Hinblick auf die Erhebung biometrischer Daten bei der Ein-/Ausreise kann noch Stellung genommen werden. Es ist daher in beiden Bereichen nicht ausgeschlossen, dass sich noch Änderungen ergeben.