Wenn in München eine Wohnung ohne nachvollziehbaren Grund über längere Zeit leer steht, gilt das als Zweckentfremdung. Und die kann teuer werden. So hat das städtische Sozialreferat jüngst wegen mehrerer Objekte Bußgelder in Höhe von insgesamt etwa 230 000 Euro verhängt, wie die Stadt mitteilt.

In mehreren Ordnungswidrigkeitsverfahren ging es um eine Wohnung, ein Reihenhaus und ein Einfamilienhaus. Bei diesen belaufen sich die einzelnen Bußgelder auf 22 000 Euro, 10 000 Euro und 35 000 Euro. Alle drei Bescheide sind bereits rechtskräftig. Und dann gibt es noch den Fall eines Mehrfamilienhauses, in dem sogar insgesamt vier Wohnungen bis Oktober 2023 leer standen. Dafür müssen die Verantwortlichen nun 164 000 Euro bezahlen.

Steht Wohnraum länger als drei Monate leer, kann dies grundsätzlich eine Zweckentfremdung sein. Wenn zulässige Gründe vorliegen, kann es Ausnahmen von dieser Linie geben. Dazu zählen etwa der geplante Verkauf oder die Sanierung einer Wohnung oder unklare Eigentumsverhältnisse, etwa bei Auseinandersetzungen unter mehreren Erben. Die Höhe des verhängten Bußgeldes ist abhängig von der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, etwa von der Größe der Wohnung und der Dauer des Leerstands, aber auch von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.

„Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen“, sagte Münchens dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD). Das entschlossene Vorgehen der Stadt gegen unzulässigen Leerstand habe bewirkt, dass 202 Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden konnten.