Neuer Mietspiegel in Kraft

Der Augsburger Stadtrat hat am 27. November 2025 den neuen qualifi­zierten Mietspiegel wie von der Verwaltung vorge­schlagen beschlossen. Er gilt ab dem 1. Dezember. Damit liegt nun die rechts­sichere Grundlage für Miet­erhöhungen und Neu­ver­mietungen bis Ende 2027 vor.

Von Bruno Stubenrauch

Für Augsburg als Gebiet mit ange­spanntem Wohnungs­markt gilt eine gesetz­liche Miet­preis­bremse: Neu­ver­mietungen dürfen nicht um mehr als 10 Prozent über der orts­üblichen Vergleichs­miete erfolgen. Und eine Kappungs­grenze erlaubt maximal 15 Prozent Miet­erhöhung in drei Jahren. Ohne quali­fi­zierten Mietspiegel wären diese Regelungen nicht durchsetzbar.

Anstieg um 5,3 Prozent in zwei Jahren

Der Mietspiegel 2025 wurde erneut vom EMA-Institut für empirische Markt­analysen wissen­schaft­lich erstellt. Grundlage war eine große Mieter­befragung: Von 11.000 ange­schrie­benen Haushalten gingen 6.329 Antworten ein, davon 2.645 miet­spiegel­relevant.

Die durchschnittliche Nettokalt­miete in Augsburg liegt laut Daten­aus­wertung nun bei 9,80 Euro pro Quadrat­meter. Das entspricht einem Anstieg von 5,3 Prozent gegenüber 2023 (9,28 Euro/m²) und von gut 11 Prozent gegenüber 2021 (8,78 Euro/m²).

60 Merkmale beeinflussen die Berechnung

Neu ist die detailliertere Bewertung der Lage: Statt der bisherigen Wohn­bereichs­karten gibt es nun ein adress­genaues System mit sieben Lage­klassen. Rund 60 Merkmale – darunter Boden­richt­werte, Lärm­belastung, Bebauungs­dichte oder die Nähe zum ÖPNV – fließen ein und können die Miete um bis zu ±11 Pro­zent beein­flussen. Moderni­sierungen ab 2011 werden bei Gebäuden vor Baujahr 2000 direkt als Zuschläge berück­sichtigt. Die Basismiete selbst wurde über­sicht­licher struktu­riert und wird nun nach Baujahr und Wohn­fläche kombi­niert ausgewiesen.

Nächste Fortschreibung per Index

2027 wird es übrigens keine Mieter­befragung geben. Für die alle zwei Jahre verpflich­tende Fort­schrei­bung des Mietspiegels ist ein Index­verfahren über den Verbraucher­preis­index vorgesehen.

Der Mietspiegel ist sowohl online als Rechner und als Download (Anlage „Adressverzeichnis zur Lagezuordnung“ hier) als auch wieder als Broschüre verfügbar.

Artikel vom

01.12.2025

| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Politik, Bürgerinfo, Lokalpolitik, Sozialpolitik