Wohnungsmarkt
Frankfurt will Mietenstopp für Geringverdiener
01.12.2025 – 03:26 UhrLesedauer: 1 Min.
Wohnungen in Frankfurt mit Skyline-Blick (Symbolbild): Haushalte mit geringem Einkommen sollen in der Main-Metropole entlastet werden. (Quelle: brennweiteffm/imago-images-bilder)
Bezahlbares Wohnen in Frankfurt: Der Magistrat will bei einem großen Wohnungsunternehmen einen Mietenstopp erreichen. Ein Gremium muss allerdings noch zustimmen.
Maximal ein Prozent Mieterhöhung pro Jahr – das soll künftig für einkommensschwache Haushalte in Wohnungen der Nassauischen Heimstätte in Frankfurt gelten. Der Magistrat hat am Freitag beschlossen, sich für diese Sonderregelung einzusetzen.
Die Nassauische Heimstätte gehört zu den größten Wohnungsunternehmen in der Stadt und verwaltet rund 17.000 Wohnungen in Frankfurt. Anfang des Jahres hatte das Unternehmen bereits eine landesweite Mietenstrategie beschlossen, die Mietsteigerungen auf zehn Prozent innerhalb von drei Jahren beziehungsweise auf maximal 69 Euro pro Monat begrenzt.
Für Frankfurt soll nun eine ergänzende Regelung hinzukommen: Haushalte mit geringem Einkommen sollen von einer zusätzlichen Deckelung profitieren. Die steuer- und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit geprüft.
Der Magistrat beauftragte Planungsdezernent Marcus Gwechenberger, sich bei der Nassauischen Heimstätte für die Frankfurter Mietenregelung einzusetzen. Gwechenberger ist zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens.
„Hohe Wohnkosten belasten besonders einkommensschwache Frankfurter Haushalte stark“, erklärte Gwechenberger. „Wir wollen mit der Frankfurter Mietenbegrenzung Haushalte mit geringem Einkommen gezielt entlasten, damit die Mietentwicklung sozial verträglich bleibt.“
Als Vorbild nannte der Dezernent die städtische ABG Frankfurt Holding, die seit Jahren mit festen jährlichen Mietobergrenzen arbeite. „Das Modell hat sich bewährt und bietet wichtige Orientierung“, so Gwechenberger. Für die Frankfurter Bestände der Nassauischen Heimstätte solle ein vergleichbarer Ansatz entwickelt werden.
Die Umsetzung der Regelung steht allerdings unter Vorbehalt: Der Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte muss noch zustimmen.
