Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Schulen (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) haben Aufnahmekritierien für die Aufnahme von Kindern ab Jahrgangsstufe 5 und 7. Dabei werden die folgenden Kriterien angewendet 1) Härtefälle 2) die Auswahlkriterien der Schule 3) den Losentscheid. Die Auswahlkriterien der Schule beinhalten eine Durchschnittsnote des Kindes aus den Halbjahren 2 der 5. Klasse und Halbjahr 1 der 6. Klasse (Durchschnittsnoten). Um eine Auswahl der Schule zu treffen muss der Notenschnitt der Schule bekannt sein, damit man weiß ob die Schule für die Schülerin/den Schüler realistisch ist. Bitte senden Sie mir zu: die höchste Durchschnittsnote mit der ein Kind nach dem Auswahlkriterium der Schule noch genommen wurde. Bitte schlüsseln sie dieses auf pro Schule in Pankow (Gymnasium, Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule) und jeweils für die Jahre 2024 und 2025. Bitte senden Sie es mir in digitaler maschinenlesbarer Form zu (z.B. Excel-Tabelle).

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

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Anfragenr: 354681
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