Wo ist die Grenze zwischen hartem Einsteigen und strafbarer Körperverletzung, wenn man bei seiner Aktion die Verletzung eines Gegenspielers billigend in Kauf nimmt? Eine Frage, die sich auf deutschen Fußballplätzen von der Kreisliga bis zur Bundesliga nicht selten zu stellen scheint. Dass sie vor einem Strafgericht landet, ist dagegen absolut ungewöhnlich. Insofern dürfte das Urteil, das am Montag im Saal 11EG des Justizzentrums Wuppertal erging, auch bundesweit Beachtung finden: Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 23 Jahre alter ehemaliger Spieler von Grün-Weiß Wuppertal in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich soll er 20 Tagessätze von je 100 Euro an die Hilfsorganisation „Wuppertaler in Not“ zahlen und muss für die Kosten des Nebenklägers aufkommen.