So soll der Bau von Wohnhochhäusern in Berlin vereinfacht werden. Hochhäuser, die höher sind als 60 Meter, müssen zukünftig nicht mehr zwingend multifunktional nutzbar sein. Bisher war eine solche Nutzung – zum Beispiel für Gewerbe und Büros – Pflicht. Durch den Verzicht hofft der Senat, dass künftig mehr Platz für Wohnraum geschaffen werden kann. Allerdings will man bei Wohnhochhäuser weiterhin am sogenannten Berliner Modell festhalten. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen.

Bisher war es außerdem Pflicht, dass neue Wohnhochhäuser eine Dachterrasse haben, die auch für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Das hatte Bauvorhaben teilweise verzögert. Nun soll es ausreichen, wenn die Dachterrasse nur für die Wohngemeinschaft nutzbar ist, unter Umständen kann auch auf eine Dachterrasse verzichtet werden.