Die Luftfahrt bremst in der Region München den Ausbau der Windkraft aus. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands hat am Dienstag während seiner Sitzung im Münchner Rathaus einstimmig die Streichung von sieben der bisher 65 vorgesehenen Vorranggebiete für Rotoren beschlossen. Betroffen sind Areale im Norden und Westen der Landeshauptstadt im Einzugsgebiet des Münchner Verkehrsflughafens, aber auch in Nachbarschaft der Flugplätze in Oberschleißheim und Oberpfaffenhofen. Das Vorranggebiet im Perlacher Forst wird fallen gelassen. Dort geht es um den Anflug von Rettungshubschraubern zum Klinikum Harlaching.
Die Windkraft soll zu einer Stütze der Stromversorgung ausgebaut werden. Der Startschuss zu einer Beschleunigung der Verfahren kam noch von der Ampelregierung in Berlin. Im September 2023 machte sich der Planungsverband der Region München dazu auf, Flächen zu bestimmen, die als Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen in Frage kommen, um auf diese Weise Wildwuchs zu verhindern und beim Ausbau voranzukommen. Als Ziel ist vom Gesetzgeber ausgegeben, bis Ende 2027 bundesweit insgesamt 1,1 Prozent der Fläche für die Windkraft an Land zur Verfügung zu stellen und 1,8 Prozent bis Ende 2032.
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Mittlerweile sind im Raum München die Planungen weit fortgeschritten. Gemeinsam mit den Kommunen und unter Anhörung von Organisationen wie etwa dem Bund Naturschutz und dem Bayerischen Jagdverband wurden erst Kriterien erarbeitet und dann Flächen bestimmt. Bei einer ersten öffentlichen Auslegung von Januar bis März 2025 gingen zu den Plänen 315 Stellungnahmen ein. Als Konsequenz daraus habe man die Zahl von 65 auf 58 in 21 Clustern zusammengefasste Vorranggebiete reduziert, teilt der RPV nach der Sitzung am Dienstag mit. Trotzdem werde mit 1,87 Prozent der Fläche bereits in einem ersten Schritt die Vorgabe für 2032 erreicht. Mit dem Cluster-Prinzip sei weiter garantiert, Freiräume in der Landschaft zu erhalten.
Drei der ursprünglich vorgesehenen Cluster entfallen dem RPV zufolge vollständig. Diese schieden wegen einer Intervention des Luftamts Südbayern und der Deutschen Flugsicherung (DFS) wegen der Erfordernisse für die zivile Luftfahrt aus. Aufgrund des Verkehrsflughafens München und des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber in Oberschleißheim sei ein Cluster im Norden der Landeshauptstadt mit Flächen in den Gemeinden Eching, Garching bei München, Hallbergmoos, Ismaning und Moosinning gestrichen worden. Das Cluster Perlacher Forst entfalle wegen des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber am angrenzenden Klinikum. Auch das Cluster der Landeshauptstadt und der Stadt Germering im Westen von München werde aufgrund der zivilen Flugsicherung nicht weiterverfolgt.
Der Flughafen Oberpfaffen schränkt Windräder im Landkreis Starnberg weitgehend ein
Der Flughafen Oberpfaffenhofen bewirkt laut RPV einen großflächigen Ausschluss für den Bau von Windenergieanlagen mit einer Referenzhöhe von 265 Metern und betrifft vor allem den Landkreis Starnberg. Die weitgehende Einschränkung für den Landkreis Starnberg gilt dem RPV zufolge, obwohl ein möglicher Hinderungsgrund wegfällt, der bisher etliche Kommunen bangen ließ, ob ihre bereits für Windkraft planerisch vorgesehenen Flächen wegen artenschutzrechtlicher Fragen noch entfallen müssten. In diesem Punkt hätten die Windkraftplaner im Grundsatz einen Erfolg verzeichnet, verkündete RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann am Dienstag. „Wir haben den Umgang mit kommunalen Windenergieflächen in Dichtezentren für Artenschutz gelöst. Bereits rechtswirksame Planungen haben Bestand, und zwar bayernweit.“
Das betreffe 14 Gebiete im Landkreis Starnberg und eines im Landkreis Landsberg am Lech, die der RPV in seinen ersten Fortschreibungsentwurf vom Dezember 2024 zur Prüfung aufgenommen habe. Dennoch: Auch im Landkreis Starnberg gilt nach den Vorgaben der Flugsicherung der Vorrang für die zivile Luftfahrt. Windkraft bleibe lediglich an den äußeren Rändern des Landkreises Starnberg möglich, heißt es vom RPV. „In der Gemeinde Berg befindet sich bereits ein Windpark, in der Gemeinde Wörthsee sind drei Windenergieanlagen genehmigt.“
Insgesamt reduziert sich in der Planungsregion München die für Windkraft vorgesehene Gesamtfläche von 110 Quadratkilometern auf 103. Die Stellungnahmen in dem jetzt zum Abschluss gebrachten Beteiligungsverfahren stammten in 97 Fällen von RPV-Mitgliedern, also Kommunen oder Landkreisen. 60 Träger öffentlicher Belange wie etwa die Deutsche Flugsicherung nahmen Stellung und 142 Privatpersonen und 18 private Organisationen. Das zweite Beteiligungsverfahren soll am 7. Januar beginnen und voraussichtlich bis 8. Februar laufen. Der Beschluss zur Änderung des Regionalplans durch den Planungsausschuss ist für April geplant.
