Wuppertal (NRW) – Schlappe im Berufungsprozess um die Schumi-Erpressung: für beide Seiten! Neue Beweise wurden im Prozess nicht vorgelegt, neue Zeugenaussagen gab es ebenfalls nicht. Vor dem Landgericht Wuppertal fiel am Dienstagnachmittag das Urteil.

Die Strafe für die zwei mutmaßlichen Erpresser der Familie Schumacher bleibt gleich:

Türsteher Yilmaz T. (54) muss wegen versuchter schwerer Erpressung für drei Jahre in Haft. Ex-Sicherheitsmitarbeiter Markus F. (54) bekommt zwei Jahre auf Bewährung – er wurde wegen Beihilfe verurteilt.

Familie forderte härtere StrafenMichael Schumacher wurde bei einem Ski-Unfall 2013 schwer verletzt

Michael Schumacher wurde bei einem Skiunfall 2013 schwer verletzt

Foto: picture-alliance / Sven Simon

Die drei Angeklagten waren mit den Strafen aus dem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) nicht einverstanden, wollten milder davonkommen und legten Berufung ein. Daniel L., der dritte Erpresser im Bunde, hatte bereits zu Anfang des erneuten Prozesses seine Berufung zurückgezogen. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten Berufung ein.

Die Familie von Michael Schumacher störte besonders die milde Strafe für Markus F. Sie wollte mit der Berufung erreichen, dass Markus F. nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen Mittäterschaft verurteilt wird.

Richter Dr. Markus Quantius machte den Angeklagten schnell klar, dass er keine milderen Strafen erwarte

Richter Dr. Markus Quantius im Prozess

Foto: Christian Knieps

Die Schumi-Erpressung

Die Erpresser hatten damit gedroht, 1500 Dateien mit teils sensiblen Fotos und Videos sowie Medikamentenlisten des Formel-1-Weltmeisters, der bei einem Ski-Unfall 2013 schwer verletzt wurde, im Darknet zu veröffentlichen. Um das zu verhindern, sollte die Familie 15 Millionen Euro zahlen. Die Familie wirft F. vor, das Material während seiner Zeit bei der Familie geklaut zu haben.

Daniel L. zog nach einer Beratung mit seinem Anwalt seine Berufung zurück

Daniel L. zog nach einer Beratung mit seinem Anwalt seine Berufung zurück

Foto: Christian Knieps

Im ersten Prozess hatte der Türsteher Yilmaz T. noch umfassend ausgesagt. Im Berufungsprozess redete er nicht mehr. Auch sein Sohn, der die Strafe aus dem ersten Prozess akzeptierte, beschloss als Sohn des Hauptangeklagten, nicht mehr auszusagen.

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Dadurch war bereits im Vorfeld klar: Die Chancen der Familie Schumacher, eine härtere Strafe für ihren ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter Markus F. zu bekommen, waren gering. Gegen das Urteil kann innerhalb dieser Woche noch Revision eingelegt werden.