Hamburg erhöht zum Jahresbeginn mehrere städtische Gebühren. Für die meisten Haushalte sind die Mehrkosten gering, doch bei Ferienvermietung und Zusatzleistungen wie Laubsäcken steigen die Preise kräftig – teils um mehr als 100 Prozent.

H amburg erhöht zum Jahresbeginn mehrere städtische Gebühren. Der Senat hat die Anpassungen beschlossen, sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Nach Angaben der Finanzbehörde sollen die Änderungen die gestiegene Kostenentwicklung widerspiegeln. Für die meisten Haushalte sind die Mehrkosten überschaubar, aber in einigen Bereichen fallen die Erhöhungen kräftig aus.

Unverändert bleiben die Parkgebühren, die Sperrmüllgebühren und die Gebühren für die Reinigung öffentlicher Wege. Anders sieht es bei der Zweckentfremdung von Wohnraum aus: Wer Wohnungen nicht regulär vermietet, sondern etwa als Ferienunterkunft nutzt, muss künftig bis zu 45 Prozent mehr zahlen. Die Stadt verweist dabei nicht nur auf Kostendeckung, sondern auch auf eine „Lenkungswirkung“ gegen die Umwandlung von Wohnraum.

Auch die Verwahrgebühren für Fundsachen steigen deutlich – um bis zu 33 Prozent. Bei der Müllentsorgung beträgt die allgemeine Erhöhung 3,4 Prozent. Für Zusatzleistungen sind die Steigerungen noch drastischer: Der Preis für den 100-Liter-Abfallsack steigt von drei auf 3,50 Euro, das sind 16,7 Prozent mehr. Der 100-Liter-Laubsack verteuert sich sogar von einem auf 2,40 Euro – ein Plus von 140 Prozent. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das zusätzliche Kosten von rund 74 Cent pro Monat oder 8,88 Euro im Jahr. Die Stadtreinigung rechnet mit Mehreinnahmen von rund 10,6 Millionen Euro.

Auch die Sielbenutzungsgebühren für Abwasser werden angepasst. Für Schmutzwasser steigt der Preis um rund 3,3 Prozent von 2,41 auf 2,49 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für Niederschlagswasser erhöht sich um etwa 3,6 Prozent von 83 auf 86 Cent pro Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche. Für einen durchschnittlichen Haushalt summieren sich diese Änderungen auf rund 67 Cent pro Monat oder 8,04 Euro im Jahr.

Insgesamt sind die Mehrkosten für Privathaushalte überschaubar, summieren sich aber über das Jahr. Einzelne Sonderleistungen wie Laubsäcke verteuern sich dagegen massiv. Der Senat verweist auf das gesetzliche Kostendeckungsprinzip: Gebühren sollen die tatsächlichen Ausgaben widerspiegeln. Als Kostentreiber nennt die Finanzbehörde höhere Personalausgaben, Investitionen und Zinsen. Manche Gebühren bleiben bewusst niedrig oder entfallen ganz, etwa aus sozialen Gründen.

lno/juve