Als sofortige Maßnahme wurden am 2. Dezember alle Tiere vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt. Direkt danach folgten Reinigung und Desinfektion der Ställe. Weitere Untersuchungen laufen im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Ob Schutz- oder Überwachungszonen eingerichtet werden, entscheidet sich nach den Ergebnissen.

Kreis Viersen ruft zu strengen Biosicherheitsmaßnahmen auf

Der Kreis Viersen bittet alle Halter:innen, bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen umgehend einen Tierarzt zu rufen und das Veterinäramt zu informieren – telefonisch unter 02162 39-1309, -1312, -2064 oder per Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de

Zudem erinnert der Kreis an die verpflichtenden Biosicherheitsstandards. Dazu gehören u. a.:

  • Füttern nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind
  • Kein Kontakt von Wildvögeln zu Tränke, Futter oder Einstreu
  • Besucherkontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Schutz- oder Stallkleidung sowie separate Schuhe nutzen
  • Auch Klein- und Hobbyhaltungen sind ausdrücklich angesprochen.

Mögliche Aufstallung im ganzen Kreis – Krankheit für Menschen selten gefährlich

Je nach Entwicklung kann eine kreisweite Aufstallungspflicht folgen. Halter:innen sollten daher frühzeitig geeignete Unterbringungsmöglichkeiten vorbereiten.

Für Menschen besteht nur ein sehr geringes Risiko. Symptome ähneln einer Grippe und treten nur nach engem Kontakt mit stark erkranktem Geflügel auf. Tote Vögel dürfen auf keinen Fall angefasst werden.

Die Geflügelpest verbreitet sich weltweit unter Wildvögeln. Das Virus wird über Kot, direkten Kontakt und mangelnde Hygiene weitergegeben und kann in kurzer Zeit ganze Bestände töten. Erste Krankheitszeichen sind Fieber, Atemnot, Ausfluss, gesträubtes Gefieder oder ein Einbruch der Legeleistung.