Bis zum 31. Mai 2024 unterlagen Nutrias dem Jagdrecht – sie konnten mit einem Jagdschein ganzjährig geschossen werden. Seit dem 1. Juni 2024 zählen sie nicht mehr zu den jagdbaren Wildarten.

Sie werden seitdem rechtlich als herrenlose Tiere betrachtet und fallen somit unter das allgemeine Tierschutz- und Naturschutzrecht. Durch eine Sonderregelung können sie von Jägern aber weiter wie gewohnt geschossen werden. „Die aktuelle Regelung bezieht die Jägerschaft weiter mit ein und lässt der Wasserwirtschaft die wichtige Möglichkeit, mit eigenen Bisam- und Nutriajägern gezielt an den Deichen und Gewässern erster Ordnung tätig zu sein“, so Blechschmidt: „Ohne die Jäger kann die Vermeidung von Schäden durch wühlende Tierarten, wie zum Beispiel auch Schwarzwild, Fuchs und Dachs nicht gelingen, daher sind wir sehr an einer guten Zusammenarbeit interessiert.“

„Tiere zu töten, muss einen vernünftigen Grund haben. Wir sind der Meinung, wir haben diesen vernünftigen Grund, weil wir Schäden an Deichanlagen vermeiden müssen, die ausschließlich dem Schutz und dem Wohl der Allgemeinheit dienen“, sagte Blechschmidt abschließend.

Daher sollten die Tiere auch nirgendwo gefüttert werden [brandenburg.de], denn durch das zusätzliche Nahrungsangebot ist die Vermehrungsrate der Tiere noch höher.