Im Berufungsprozess um die versuchte Erpressung der Familie des Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil bestätigt und die Berufungen verworfen. Damit bleibt das Urteil des Amtsgerichts bestehen: Der 54-jährige Hauptangeklagte aus Wuppertal muss für drei Jahre wegen versuchter schwerer Erpressung in Haft. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher aus Wülfrath, der wegen Beihilfe angeklagt war, erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung.