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Prozess gegen Alfons SchuhbeckAlfons Schuhbeck ist unheilbar an Krebs erkrankt. © Peter Kneffel/dpa

Die Staatsanwaltschaft München I steht kurz vor einer Entscheidung, ob der 76-jährige Starkoch Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe trotz schwerer Krebserkrankung im Gefängnis fortsetzen muss.

München – Seit Monaten ist die Vollstreckung seiner Strafe aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. „Die Prüfung, ob die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann, dauert weiterhin an, wird aber voraussichtlich in wenigen Wochen abgeschlossen sein“, erklärte Staatsanwaltschaftssprecherin Juliane Grotz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

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Ärztliche Stellungnahmen zum Gesundheitszustand des Fernsehkochs seien bereits eingeholt worden. Außerdem wurden mehrere Justizvollzugsanstalten um Auskunft gebeten, ob dort die erforderliche medizinische Betreuung gewährleistet werden könne. Aktuell liegt noch eine abschließende Stellungnahme aus. Nach deren Eingang könne die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Freiheitsstrafe weiter vollstreckt werden könne.

Verurteilung und Haftstrafe

Im Juli 2025 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt vier Jahre und drei Monate, inklusive einer früheren Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Die Strafe ist derzeit außer Vollzug gesetzt, weil Schuhbeck außerhalb der Gefängnismauern behandelt wird. Im Prozess zeigte er sich geständig: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid“, sagte Schuhbeck und entschuldigte sich bei allen Betroffenen.

Finanzielle Hinterlassenschaft

Schuhbecks Unternehmen – darunter seine Restaurants, sein Gewürzgeschäft und der Partyservice – hinterließen einen Schuldenberg von insgesamt 27 Millionen Euro, wie Insolvenzverwalter Max Liebig erklärt. Nach seiner Einschätzung wird nur ein Bruchteil der Forderungen bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können. (fgr)