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Verbraucherschützer fordern schon lange Maßnahmen gegen Mogelpackungen im Supermarkt. Während Deutschland untätig ist, zeigen andere Länder, wie es geht.
Wien – Versteckte Preiserhöhungen sind für Verbraucher ein großes Ärgernis. Eine bei Herstellern inzwischen gängige Methode ist die „Shrinkflation“: weniger Inhalt in der Packung bei gleichbleibendem Preis. Schon 2024 führten Ungarn und Frankreich eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen ein, Österreich will bald folgen. Was aber ist mit Deutschland?
„Shrinkflation“ ist für Verbraucher im Supermarkt ein großes Ärgernis. (Symbolbild) © Martin Wagner/IMAGO
Bereits 2023 wurde in der Bundesrepublik ein Gesetz diskutiert, Mogelpackungen zu unterbinden. Passiert ist nichts. Ein besonders dreistes Beispiel für „Shrinkflation“ wurde zuletzt bei Milka-Schokolade deutlich. Nicht nur machte der Hersteller Mondelez die Schokoladentafel kleiner, auch der Preis stieg heftig. Unterm Strich war die Schokolade um fast 50 Prozent teurer.
Österreich geht gegen „Shrinkflation“ im Supermarkt vor – Deutschland tut nichts gegen Mogelpackungen
Auch die schwarz-rote Bundesregierung bleibt bei dem Thema vage und formulierte im Koalitionsvertrag nur folgenden Satz: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Entsprechend enttäuscht zeigen sich Verbraucherschützer. Es sei „sehr frustrierend“, da Verbraucherschützer weiter die „Überwachung übernehmen“ müssten, sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg dem MDR-Magazin „Umschau“.
Andere Länder in Europa sind da schon weiter. Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, gilt in Ungarn seit März 2024 eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen an Supermarkt-Regalen. Frankreich zog wenige Monate später nach. Und auch Österreich geht gegen „Shrinkflation“ vor. Das Parlament in Wien beschloss entsprechende Entschließunganträge. Laut dem Bayerischen Rundfunk muss die Regierung bis Jahresende ein Gesetz zur Kennzeichnung von Mogelpackungen umsetzen. Versteckte Preiserhöhungen sollen dann für 60 Tage angezeigt werden müssen.
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In Deutschland kennzeichnen einige Hersteller immerhin von sich aus „Shrinkflation“, wie etwa der Müsli-Produzent Kölln. Eine gesetzliche Vorschrift jedoch wird es so schnell nicht geben. Verbraucher können wohl nur auf eine EU-Verpackungsordnung hoffen. Sie regelt ab 2030, dass Gewicht und Volumen von Verpackungen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Doppelwände oder falsche Böden, die eine größere Füllmenge vorgaukeln, darf es dann nicht mehr geben. Besonders dreist mogelt auch Dr. Oetker mit einer Backmischung. (Quellen: br.de, mdr.de, lebensmittelzeitung.net) (mt)