Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Cannabis-Gesetz abgelehnt. Ein Gastronom aus Fürstenfeldbruck und zwei Konsumenten aus dem Landkreis Ebersberg hatten das Cannabis-Verbot in Biergärten und im Außenbereich bei Volksfesten kippen wollen. Doch die Richter in Karlsruhe lehnten das Gesuch ab.
Verwaltungsgericht in München verhandelt noch über Klage
Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis durch die frühere Ampel-Koalition den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen fährt, hatte das Verbot über einen Kabinettsbeschluss durchgesetzt. Die Kläger hoffen nun auf das Verwaltungsgericht in München: Dort hatten sie parallel zur Verfassungsbeschwerde Klage eingereicht.
Bei den beiden Konsumenten handelt es sich übrigens um die zwei Männer, die erfolgreich gegen das Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten in München geklagt hatten. Hier hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende November geurteilt, dass die über die bayerische Schlösserverwaltung verhängte Regelung rechtswidrig ist. Die Schlösserverwaltung ist für staatliche Parks in Bayern zuständig.
Cannabis-Verbot nur bei „Gefahr für Andere“ rechtens
In der Verhandlung hieß es damals, dass die bayerische Schlösserverwaltung zwar ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber „eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere“. Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen.