Ein halbes Jahr nach dem Angriff auf Feiernde vor einer Bar in Bielefeld hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der zum Zeitpunkt der Tat 35 Jahre alte Mann soll am frühen Morgen des 18. Mai mit Messern auf Gäste einer Bar eingestochen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm nach dem Angriff mit vier lebensgefährlich Verletzten unter anderem vierfachen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Weiterhin beschuldigen ihn die Ankläger der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der aus Syrien stammende Mann befindet sich seit seiner Festnahme am 19. Mai in Untersuchungshaft. Er soll sich den Ermittlern zufolge spätestens 2015 in Syrien dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen haben und von der Terrormiliz unter anderem als Kämpfer und Grenzposten eingesetzt worden sein. Deren Ideologie soll er demnach auch nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 verbunden geblieben sein. 

Islamistische Ideologie war laut Anklägern Motiv des Angriffs

Anfang Mai habe er den Entschluss gefasst, „im Namen eines weltweiten ‚Heiligen Krieges‘ möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Sie hatte die Ermittlungen am Tag nach der Festnahme des
Verdächtigen übernommen
. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits der
Verdacht, die Attacke sei religiös motiviert gewesen und sei als Angriff
auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen. 

© Lea Dohle

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Die Anklage wurde der Bundesanwaltschaft zufolge bereits am 26. November vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Nun muss der Senat am Gerichtshof entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess beginnen soll. Der Verteidiger des Beschuldigten gab an, dass sein Mandant die Tatbeteiligung gegenüber einem Gutachter eingeräumt habe. Der Verdächtige war nach der Tat geflüchtet, die Polizei fasste ihn mithilfe von Zeugenhinweisen. 

Zuvor lebte der Angeklagte in einer Unterbringung in Harsewinkel im Kreis Gütersloh, vor der Tat soll er polizeilich nicht auffällig gewesen sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm nach Angaben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023 subsidiären Schutz gewährt. Demnach hatte er eine bis Februar 2027 befristete Aufenthaltserlaubnis.